ᐅ Garage, Carport mit Fahrradschuppen - Grundstücksplanung
Erstellt am: 14.05.25 11:00
hanghaus202319.05.25 20:38
HerrGarage schrieb:
Vielen Dank für die Vorschläge. Die wären für uns super. Leider ist bei beiden die mittlere Dachhöhe nicht niedriger, als beim Entwurf, wenn ich es richtig sehe. Und somit nicht genehmigungsfähig bzw. genehmigungsfrei nach Landesbauordnung NRW, d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3m über gewachsenen Grund.In der Landesbauordnung NRW heisst es"(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
- 1. Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind,"
ypg19.05.25 21:18
HerrGarage schrieb:
d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3mGenau, da bin ich vorhin auch drüber gestolpert. Es gilt die Wandhöhe im Grenzbereich, nicht die Dachhöhe.HerrGarage20.05.25 11:57
hanghaus2023 schrieb:
. Ich habe so etwas in DIY mit unter 2k realisiert. Inkl. einem abgeteilten Schuppen mit 2,5*2,5m .Würdest du davon Fotos zur Verfügung stellen?hanghaus202320.05.25 18:19
11ant20.05.25 18:45
HerrGarage schrieb:
Vielen Dank für die Vorschläge. Die wären für uns super. Leider ist bei beiden die mittlere Dachhöhe nicht niedriger, als beim Entwurf, wenn ich es richtig sehe. Und somit nicht genehmigungsfähig bzw. genehmigungsfrei nach Landesbauordnung NRW, d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3m über gewachsenen Grund.ypg schrieb:
Es gilt die Wandhöhe im Grenzbereich, nicht die Dachhöhe.Du mußt natürlich auch die grüne Linie in Beitrag #12 - also die auch in der Länge geneigte Dachlinie beachten, dann klappt es.HerrGarage schrieb:
Zu unserem Architekten sage ich hier besser gar nichts, weil es nichts positives zu sagen gibt.
Er antwortet zurzeit auch nicht mehr auf unsere Anfragen.Ein (freier) Architekt ohne Anführungszeichen hat Euch zu antworten, man kann ihm eine Frist setzen. Sich mit einem Inklusivplaner des GU zufriedenzugeben, rächt sich natürlich beim leisesten Gegenwind. Aber auch bei einer inklusive(neben)leistung gibt es Möglichkeiten, dem Trödler Beine zu machen. Versprochen ist versprochen und Vertragsbestandteil, auch ohne separaten Ausweis auf der Rechnung. Ich würde dem GU hier damit drohen, Preissteigerungen zurückzuweisen bzw. dafür Schadenersatz zu fordern, wenn diese auf das Konto der Verzögerungen durch lahme Kommunikation gehen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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