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ᐅ Garage, Carport mit Fahrradschuppen - Grundstücksplanung

Erstellt am: 14.05.25 11:00
H
HerrGarage
Bei uns geht es um die Grundstücksplanung. Ich hoffe der Beitrag ist hier richtig und gehört nicht in das Forum "Garage"
Unser Haus steht bereits und an der Hausplanung ist damit nichts mehr zu ändern.
Wir wollten neben dem Haus eine Garage (3x9m) auf Höhe des OG, Oberkante Fertigfußboden bauen. Diese wurde nun vom Bauamt abgelehnt, da neben dem Haus eine Anschüttung durchgeführt werden müsste und das Dach der Garage über die erlaubten 3m der ursprünglichen Geländehöhe (Bauordnung NRW) gekommen wäre.
Das Problem: Von der Straße aus geht unser Grundstück mit Hang bergab. Das Haus durften wir auf Straßenniveau bauen, aber die Garage nun nicht.
Der erlaubt Planung (s. Datei) gefällt uns nicht, da die Einfahrt in die Garage steil bergab geht und wir zumindest in den nächsten Jahren geplant hatten, das Auto öfter vor der Garage zu parken.

Nun stehen wir vor der Frage, ob und wie wir die Garage bauen.
Folgendes benötigen wir: 2 Stellplätze (nebeneinander oder hintereinander, überdacht oder nicht egal), Platz für 4 Fahrräder (überdacht), Platz für Gartengeräte (überdacht, im Garten dürfen wir keinen Schuppen bauen laut Bebauungsplan)
Wir überlegen nun was das sinnvollste wäre und wie wir die Autos möglichst eben/gerade abstellen könnten.

Zudem haben wir das Problem vor unserem Grundstück einen öffentlichen Stellplatz (5,50m ab Grenze zum Doppelhausnachbarn) zu haben (s. Datei). Dafür haben wir keinen Bürgersteig und somit kein Problem wo dieser abgesenkt ist.


Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks 400qm
Hang ja
Grundflächenzahl nicht relevant
Geschossflächenzahl nicht relevant
Baufenster, Baulinie und -grenze ja: 6m ab Straße, dann 15m
Randbebauung nein
Anzahl Stellplatz 2
Geschossigkeit nicht relevant
Dachform nicht relevant
Stilrichtung nicht relevant
Ausrichtung N/W
Maximale Höhen/Begrenzungen Laut Bauordnung NRW: Dach von Garage oder Carport im mittel nicht höher als 3m über gewachsenem Gelände, Stellplatz 1m über Gelände
weitere Vorgaben

Anforderungen der Bauherren
Garage, Carport ja, aber eher als Abstellraum für Fahrräder und Gartengeräte, Kinderwagen und Spielgeräte

Hausentwurf
Von wem stammt die Planung:
-Planer eines Bauunternehmens
Aktueller Entwurf gefällt uns gar nicht. Wir tun uns schwer mit der schrägen Einfahrt. Der Planer des Unternehmens nimmt keine weitern Planungen für uns vor.

Persönliches Preislimit für Garage: 15.000 Euro


Wenn Ihr verzichten müsst, auf welche Details/Ausbauten
-könnt Ihr verzichten: Autos können auch im freien stehen,
-könnt Ihr nicht verzichten: Fahrräder und Gartengeräte unterstellen, Zuwegung für Fahrräder muss gegeben sein, wenn Autos parken

Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist?
Der Architekt hatte uns bei der Hausplanung gesagt, dass das Bauamt eine Abweichung von der Bauordnung (max. 3m über Gelände) zulässt, wenn der Nachbar einverstanden ist. Aber das Bauamt lässt keinerlei Abweichungen zu.

Was würdet ihr Raten oder kennt ihr einen fähigen Planer, der uns weiterhelfen könnte?
Vielen Dank
Architektenplan: Mehrere Hausansichten und Garage mit Maßlinien und Beschriftungen.

Grundriss Erdgeschoss: Räume, Treppen, Türen, Außenbereich, Maßangaben

Lageplan eines Baugrundstücks mit Grenzen, Maßen, Garage, Wiese und Zufahrt.

Frontansicht eines Einfamilienhauses mit Maßlinien und Garage
H
hanghaus2023
19.05.25 20:38
HerrGarage schrieb:

Vielen Dank für die Vorschläge. Die wären für uns super. Leider ist bei beiden die mittlere Dachhöhe nicht niedriger, als beim Entwurf, wenn ich es richtig sehe. Und somit nicht genehmigungsfähig bzw. genehmigungsfrei nach Landesbauordnung NRW, d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3m über gewachsenen Grund.
In der Landesbauordnung NRW heisst es

"(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

  • 1.
  • Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind,"
Der 1. Vorschlag hält ganz sicher die mittlere Höhe ein.
Y
ypg
19.05.25 21:18
HerrGarage schrieb:

d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3m
Genau, da bin ich vorhin auch drüber gestolpert. Es gilt die Wandhöhe im Grenzbereich, nicht die Dachhöhe.
H
HerrGarage
20.05.25 11:57
hanghaus2023 schrieb:

. Ich habe so etwas in DIY mit unter 2k realisiert. Inkl. einem abgeteilten Schuppen mit 2,5*2,5m .
Würdest du davon Fotos zur Verfügung stellen?
H
hanghaus2023
20.05.25 18:19
Da ist Alles ziemlich eingewachsen. Die Dachneigung ist halt viel flacher.


Außenansicht eines Gebäudes mit Anbau, Tür, Pflasterweg, Garten und Holzzaun.
11ant20.05.25 18:45
HerrGarage schrieb:

Vielen Dank für die Vorschläge. Die wären für uns super. Leider ist bei beiden die mittlere Dachhöhe nicht niedriger, als beim Entwurf, wenn ich es richtig sehe. Und somit nicht genehmigungsfähig bzw. genehmigungsfrei nach Landesbauordnung NRW, d.h. mittlere Dachhöhe nicht mehr als 3m über gewachsenen Grund.
ypg schrieb:

Es gilt die Wandhöhe im Grenzbereich, nicht die Dachhöhe.
Du mußt natürlich auch die grüne Linie in Beitrag #12 - also die auch in der Länge geneigte Dachlinie beachten, dann klappt es.
HerrGarage schrieb:

Zu unserem Architekten sage ich hier besser gar nichts, weil es nichts positives zu sagen gibt.
Er antwortet zurzeit auch nicht mehr auf unsere Anfragen.
Ein (freier) Architekt ohne Anführungszeichen hat Euch zu antworten, man kann ihm eine Frist setzen. Sich mit einem Inklusivplaner des GU zufriedenzugeben, rächt sich natürlich beim leisesten Gegenwind. Aber auch bei einer inklusive(neben)leistung gibt es Möglichkeiten, dem Trödler Beine zu machen. Versprochen ist versprochen und Vertragsbestandteil, auch ohne separaten Ausweis auf der Rechnung. Ich würde dem GU hier damit drohen, Preissteigerungen zurückzuweisen bzw. dafür Schadenersatz zu fordern, wenn diese auf das Konto der Verzögerungen durch lahme Kommunikation gehen.
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