J
joken74
Hallo Hausbau-Kollegen,
folgende Frage: Bei der Leistungsanpassung am Ende der Planungsphase bietet mir die Baufirma den "Fundamenterder in V4A anstelle Standard" an.
Nun meine Frage: Kann er dafür Aufpreis verlangen?
Ist die o.g. Güteklasse nicht mittlerweile Pflicht beim Bau (DIN 18014)?
In der Baubeschreibung steht:
"In die Fundamentplatte wird eine Fundamenterdung aus verzinktem Bandstahl nach VDE Vorschrift eingebaut. Bei der Grundkalkulation gehen wir von einem Bodenkennwert Steifemodul >= 15 MN/m2 und einem maximalen Mutterboden von 20 cm sowie einer Frostschürzentiefe von 80 cm aus."
Hintergrund: Schon in der Angebotsphase haben wir die schwarze Wanne mit beauftragt nach welcher jetzt auch gebaut wird (DIN 18533 W2.1-E)
Vielen Dank & viele Grüße aus Stuttgart.
folgende Frage: Bei der Leistungsanpassung am Ende der Planungsphase bietet mir die Baufirma den "Fundamenterder in V4A anstelle Standard" an.
Nun meine Frage: Kann er dafür Aufpreis verlangen?
Ist die o.g. Güteklasse nicht mittlerweile Pflicht beim Bau (DIN 18014)?
In der Baubeschreibung steht:
"In die Fundamentplatte wird eine Fundamenterdung aus verzinktem Bandstahl nach VDE Vorschrift eingebaut. Bei der Grundkalkulation gehen wir von einem Bodenkennwert Steifemodul >= 15 MN/m2 und einem maximalen Mutterboden von 20 cm sowie einer Frostschürzentiefe von 80 cm aus."
Hintergrund: Schon in der Angebotsphase haben wir die schwarze Wanne mit beauftragt nach welcher jetzt auch gebaut wird (DIN 18533 W2.1-E)
Vielen Dank & viele Grüße aus Stuttgart.