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ᐅ Fragen zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen


Erstellt am: 11.11.15 12:08

X
xycrazy
14.11.15 09:41
Um das jetzt noch mal zu ergänzen, für die, die es interessiert: die Gewährleistung kann eingegrenzt werden, aber es gibt rechtskräftige Urteile, die dem widersprechen. Um auf Nr. sicher zu sein, sollte man dem aber widersprechen oder sich zumindest über die Folgen im Klaren sein.
Y
ypg
14.11.15 20:42
xycrazy schrieb:
Beispiel: er liefert die Fundamente der Garage. Im 1. Angebot stand drin: Fundamente für Garage. Jetzt steht drin: Fundamente bis 1m Tiefe. Oder: der angesetzte Preis für Bodenbeläge wurde einfach kurzerhand um paar € reduziert. - beides wohlgemerkt Dinge, die nicht besprochen wurden. Und so gibt es noch einige andere Punkte, die uns zeigen, dass wir auf der Hut sein sollten.

Äh, man unterschreibt einen Vertrag, den man überprüft und für reell befunden hat.
Den muss man sich dann natürlich auch durchlesen und ggf nachfragen und korrigieren lassen.
Mißtrauen durch Naivität?
X
xycrazy
14.11.15 22:46
Du hast da was missverstanden... der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben, genau aus diesen Gründen.
Das was ich beschrieben habe sind Änderungen, die von Angebot zu Angebot eingeflossen sind und zwar ohne, dass sie mit uns abgestimmt wurden.
Y
ypg
15.11.15 00:19
xycrazy schrieb:
Du hast da was missverstanden... der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben, genau aus diesen Gründen.
Das was ich beschrieben habe sind Änderungen, die von Angebot zu Angebot eingeflossen sind und zwar ohne, dass sie mit uns abgestimmt wurden.

Dann solltest Du abwägen, mit dieser Baufirma zu bauen, wenn Du jetzt schon dieses Misstrauen aufgebaut hast!
vertrag