W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag


Erstellt am: 26.09.16 20:05

HilfeHilfe27.09.16 11:27
Henrik0817123 schrieb:
eigentlich wusste ich nicht wegen den 1%, das habe ich jetzt verstanden, wobei ich nicht weiß, was die zweite Klausel soll mit den Zinskosten.

Zusätzlich kam jetzt erst hier der Punkt auf, dass es keine Sondertilgung gibt und ich würde gern den Unterschied verstehen...

ja hast du eine Sondertilgung im vertrag oder nicht ?


kann mir nicht vorstellen das du ohne zustimmung der bank willkürlich gegen Zahlung von 1 % vorfälligkeitsentschädigung rückzahlen kannst.
Henrik081712327.09.16 11:59
ich schreibe nochmal was auf dem Deckblatt der Finanzierung steht:

Hier nochmal im genauen Wortlaut:
Vorzeitige Rückzahlung
(Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.)

Ja
Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1% auf den vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrag berechnet, bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten in Höhe von 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags.
lastdrop27.09.16 12:07
Bruchstücke eines Vertrags zu interpretieren ohne das gesamte Dokument zu kennen ist wenig zielführend. wir kennen keine Restlaufzeiten, keine Zinssätze, keine Vertragsverweise, Formular- oder Individualvertrag etc. Du hast ja oben schon ganz andere Sachen des Vertrags gepostet.

Aber vielleicht hast Du Glück und es gibt tatsächlich eine gute Regelung für Dich, und wenns die Bank nur falsch vereinbart hat.
HilfeHilfe27.09.16 12:57
plus die entgangenen zinsen ?

das ist aber keine sondertilgung
Musketier27.09.16 14:19
Ich vermute dieser 2. Bestandteil hängt damit zusammen, dass

-bei sehr geringen Zinssätzen ( unter 1%) und bei Restlaufzeit knapp über einem Jahr oder
-bei Vereinbarung eine kostenlosen Sondertilgungsoption und geringer Restlaufzeit

diese 1% VFE höher sein könnte, als die tatsächlich zu zahlenden Zinsen. Damit dies nicht passiert, wurde der 2. Passus eingefügt und die VFE zusätzlich auf die maximal zu zahlenden Zinsen begrenzt.

Wie alle anderen erwähnt haben, ist dies eine (erlaubte) Teil-/Vollkündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung und hat nichts mit einer kostenlosen Sondertilgungsmöglichkeit zu tun.

Wenn zu erwarten ist, dass Darlehen zeitnah komplett abgelöst wird, kann das mehr Sinn machen als die Sondertilgung. Da gibt es aber andere vermutlich kostengünstiger Varianten (variables Darlehen)
Ansonsten ist eine kostenlose Sondertilgungsoption die vermutlich bessere Wahl. Meines Wissens führt auch eine mögliche Sondertilgung zur Reduzierung der VFE
Henrik081712327.09.16 14:54
okay, der einzige echte Unterschied für mich als Kunde ist dann aber nur der, dass ich hier 1% der getilgten Summe zahle und bei einer echten kostenlosen Sondertilgung vermutlich nichts - darum geht es dann primär?
sondertilgungsoptionrestlaufzeitzinsenvfevorfälligkeitsentschädigungdarlehen