Flurstücke nach Kauf nachträglich übertrage - wer zahlt?

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chand1986

Folgende Situation:

Reihenmittelhaus von den Eltern gekauft. Hinter den Gärten läuft ein Wirtschaftsweg. Dieser hat, wie wir jüngst erfuhren, drei eigene Flurstücksnummern. Meine Eltern haben verkauft im Glauben, der Notar regele alles so, dass auch alles übertragen wird.

Der Notar hat sich auf Angaben meiner Eltern verlassen, die über die Jahre schlicht vergessen hatten (oder es nie wussten), dass sie Eigentumsanteile an drei zusätzlichen Flurstücken haben. Wir haben uns drauf verlassen, dass Verkäufer und Notar wissen, was sie tun und selber keine Flurkarte vor dem Kauf gesichtet.

Wie regelt man das am kostengünstigsten?
Der Notar ist trotz mehrfacher Nachfrage bis jetzt nicht in der Lage, hierzu eine grobe Zahl zu nennen.

Die Schuldfrage ist ausnahmsweise mal nicht ganz unwichtig, weil sicher keine Partei überhaupt nur irgendetwas zahlen möchte, weil niemand meint einen Fehler gemacht zu haben. Deshalb konkret: Wer ist schuld? Mit der Antwort „Du selber!“ würde ich mich auch arrangieren lernen)
 
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nordanney

RMH von den Eltern gekauft. Hinter den Gärten läuft ein Wirtschaftsweg. Dieser hat, wie wir jüngst erfuhren, drei eigene Flurstücksnummern. Meine Eltern haben verkauft im Glauben, der Notar regele alles so, dass auch alles übertragen wird.
Der Notar "verkauft" nur das, was die Eltern angeben. Und wenn sie sagen "wir möchten das Haus verkaufen" und dazu passende Unterlagen einreichen (Grundbuchauszug), dann wird eben nur das Haus verkauft.
Insofern, um der Schuldfrage vorwegzugreifen, liegt dies nur und ausschließlich bei den Eltern. Woher soll der Notar auch wissen, dass ein Wirtschaftsweg (oder Anteile daran), der für das Haus nicht nötig ist, auch verkauft werden soll. Eine Flurkarte wird beim privaten Kauf eigentlich gar nicht vorgelegt oder angefragt. Wichtig ist, was im Grundbuch steht und was verkauft werden soll.
Wie regelt man das am kostengünstigsten?
Einzige Chance ist ein Kaufvertrag. Kosten gem. Notarkostenordnung.
Deshalb konkret: Wer hat das verschuldet? Mit der Antwort „Du selber!“ würde ich mich auch arrangieren lernen)
Wie oben gesagt. Die Eltern haben es verschuldet.

P.S. Lass den Wirtschaftsweg doch so, wie er ist und spar Dir jetzt den neuen Kaufvertrag.
 
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chand1986

P.S. Lass den Wirtschaftsweg doch so, wie er ist und spar Dir jetzt den neuen Kaufvertrag.
Das geht so lange gut, wie man in der Familie ist. Was, wenn wir in 10 Jahren an Fremde verkaufen? Einen Garten ohne Zugang verkaufen? Oder habe ich da einen Denkfehler?

Zur Fehlerverortung: Das habe ich befürchtet. Dies wird meinen Eltern… schwierig beizubiegen sein.
 
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nordanney

Das geht so lange gut, wie man in der Familie ist. Was, wenn wir in 10 Jahren an Fremde verkaufen? Einen Garten ohne Zugang verkaufen? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Gartenzugang durchs Haus wie es meistens ist? Das ist der Normalfall.
Den Zugang über den Wirtschaftsweg gibt es ja immer noch. Zur Not wird irgendwann geerbt oder der Kauf von den Eltern gemacht, wenn es wirklich nötig ist.
 
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chand1986

Gartenzugang durchs Haus wie es meistens ist? Das ist der Normalfall.
Den Zugang über den Wirtschaftsweg gibt es ja immer noch. Zur Not wird irgendwann geerbt oder der Kauf von den Eltern gemacht, wenn es wirklich nötig ist.
Die Mülltonnen der RH-Gemeinschaft sind in den Gärten eingehaust. Über den Weg müssen sie am Abfuhrtag zur Straße.

Davon ab: Schubkarre durch das Haus?

Nene, wenn ich Herr im Haus bin, dann bitte über alles.
 
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nordanney

Die Mülltonnen der RH-Gemeinschaft sind in den Gärten eingehaust. Über den Weg müssen sie am Abfuhrtag zur Straße.
Hast nix davon geschrieben, dass der Weg nötig sei...
Davon ab: Schubkarre durch das Haus?
Im Reihenhaus dann Dein Schicksal wie etwa 20% aller Einfamilienhaus-Besitzer. So viele EFHs sind nämlich Reihenhäuser.
Nene, wenn ich Herr im Haus bin, dann bitte über alles.
Dann bring den Eltern mal bei, dass Sie noch einmal in die Tasche greifen müssen, weil sie Mist gebaut haben. Oder lieb und nett sein und die überschaubaren Kosten selbst übernehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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