ᐅ Fläche vor Garage laut Bebauungsplan
Erstellt am: 12.11.20 09:08
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Michlhausbauaa16.03.21 07:42Michlhausbauaa schrieb:
Hallo, ist es zulässig eine solche Garage zu bauen?Nein. Sind ja 18m Grenzbebauung, erlaubt sind nur 15m.M
Michlhausbauaa16.03.21 08:57Escroda schrieb:
Nein. Sind ja 18m Grenzbebauung, erlaubt sind nur 15m.Das heißt die eine Seite 6 und die andere 9 Meter würde gehen? (Zusammen dann 15m)
Michlhausbauaa schrieb:
Das heißt die eine Seite 6 und die andere 9 Meter würde gehen? (Zusammen dann 15m)Ja, wenn auch die anderen Bedingungen von Art. 6 BayBO erfüllt werden.M
Michlhausbauaa16.03.21 09:15Escroda schrieb:
Ja, wenn auch die anderen Bedingungen von Art. 6 BayBO erfüllt werden.Und diese ausklinkung außerhalb des „Grengebietes 3m zur Grenze“ ist zulässig oder gibts da ne maximale qm2 Größe?
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Michlhausbauaa16.03.21 09:19Hab grad nochmal nachgelesen, Garage sind je Grundstücksgrenze 9m (sofern keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten in Bayern)
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