ᐅ Fläche vor Garage laut Bebauungsplan
Erstellt am: 12.11.2020 09:08
Michlhausbauaa 16.03.2021 07:42
Hallo, ist es zulässig eine solche Garage zu bauen? Quasi auf 2 Grundstücksgrenzen 9m bebaut und dann mit 3 Meter Abstand noch eine Ausklinkung? (Soll in Bayern realisiert werden)
Die mittlere Wandhöhe ist klar. Zufahrt ist auf der „unteren“ Seite also wäre in einem Eck ohne Zufahrt/Straße.

Die mittlere Wandhöhe ist klar. Zufahrt ist auf der „unteren“ Seite also wäre in einem Eck ohne Zufahrt/Straße.
Escroda 16.03.2021 08:21
Michlhausbauaa schrieb:
Hallo, ist es zulässig eine solche Garage zu bauen?Nein. Sind ja 18m Grenzbebauung, erlaubt sind nur 15m. Michlhausbauaa 16.03.2021 08:57
Escroda schrieb:
Nein. Sind ja 18m Grenzbebauung, erlaubt sind nur 15m.Das heißt die eine Seite 6 und die andere 9 Meter würde gehen? (Zusammen dann 15m)
Escroda 16.03.2021 09:12
Michlhausbauaa schrieb:
Das heißt die eine Seite 6 und die andere 9 Meter würde gehen? (Zusammen dann 15m)Ja, wenn auch die anderen Bedingungen von Art. 6 BayBO erfüllt werden. Michlhausbauaa 16.03.2021 09:15
Escroda schrieb:
Ja, wenn auch die anderen Bedingungen von Art. 6 BayBO erfüllt werden.Und diese ausklinkung außerhalb des „Grengebietes 3m zur Grenze“ ist zulässig oder gibts da ne maximale qm2 Größe?
Michlhausbauaa 16.03.2021 09:19
Hab grad nochmal nachgelesen, Garage sind je Grundstücksgrenze 9m (sofern keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten in Bayern)
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