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ᐅ Fehlendes Wegerecht: Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten?


Erstellt am: 13.02.20 15:38

Replica18.02.20 11:59
Mit dem Vorschlag der 4 Meter verlängerten Eichendorffstraße auf die Gemeinde zu zugehen, kam mir auch schon mal, als die Trennung der Erbengemeinschaft noch Spekulation war.

Mich würde man interessieren, was ihr (mal unabhängig von den Persönlichkeiten in dieser Geschichte und der schwierigen Finanzierung) von folgendem Gedankengang haltet:

Mal angenommen, die Erbengemeinschaft bleibt aus steuerlichen Gründen noch ein paar Jahre zusammen. Wir möchten aber eben derzeit schon einen Hausbau angehen.
Was wäre, wenn die Gemeinde bei 4 Meter Straße mitspielen würde und die Erbengemeinschaft verpachtet uns das Grundstück 947 in der Wiese (Erbbaurecht), damit wir uns dort ein Haus bauen können.
In ein paar Jahren trennt sich die Erbengemeinschaft, sodass die Schwiegermutter alleinige Eigentümerin der Wiesengrundstücke wird. Dann wird automatisch die Schwiegermutter zu unserer alleinigen Verpächterin?
Meine Frau ist Einzelkind. Die Schwiegermutter wird ihr das Grundstück irgendwann vererben oder vorzeitig schenken. Dann wäre meine Frau unserer Verpächterin und man würde Grund und Haus wieder zusammenführen lassen?
Überhaupt machbar? Kann man das alles vertraglich regeln oder alles viel zu riskant?
Nordlys18.02.20 12:02
Könnte man regeln. Wenn man es regeln will.
11ant18.02.20 12:38
Replica schrieb:

was ihr [...] von folgendem Gedankengang haltet:
Kurz gesagt: Abstand,
Replica schrieb:

unabhängig von [...] der schwierigen Finanzierung
ist das nämlich gerade nicht. Mal´ Dir das ´mal auf, als Flußdiagramm der Gelder, neonpink das Geld, was dabei an Erbschaftssteuern fließt, bis das Grundstück einmal bei Euren Kindern ankommen wird. Wetten, daß Du den Zettel wenige Millisekunden nach dem letzten Federstrich zerknüllst ?

Ich komme gerade geistig nicht mehr ganz mit, wann die jetzigen Flurstücke gebildet wurden (als absoluten Zeitpunkt hast Du 2002 genannt, aber wann war das relativ zum Erbfall, der die jetzige Erbengemeinschaft begründet hat ?). Wäre ich Betroffener, würde ich den Gedanken durchspielen, ob man die Erbengemeinschaft überhaupt auflösen soll, so lange ihr Vermögen noch Grundstücksgestalt hat. Habt Ihr schon Kinder, bzw. hat der Schwiegeronkel schon potenzielle Nachnacherben ?
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Replica18.02.20 13:10
Erbschaftssteuer fällt an für Beträge, die 400K übersteigen? Als letztes Jahr der Steuerberater gerechnet hat, wurde was von Buchwert 500K für alles zusammen gesagt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Erbschaftssteuer am Ende mehr wird als wenn wir uns jetzt für teuer Geld ein Grundstück kaufen, zumal in dieser und der Nachbargemeinde genau 2 Grundstücke erwerbbar sind (noch dazu etwas außerhalb z.B. mit Steinzeit-Internet und quasi kein Mobil-Internet, Grundschule geschlossen.

Kurz zur Info:
Grundstücksteilungen ca. 2002 ist richtig.
2008 war dann der Erbfall. Der Schwiegeronkel hat 2 jugendliche Kinder, wir haben einen Mini-Menschen.
Grundaus18.02.20 15:58
es gibt auch ein Historisches Wegerecht oder Gewohnheitsrecht die nicht im Grundbuch eingetragen sind und trotzdem gültig sind. Irgendwie muss man ja zu dem Haus kommen und die Leitungen sind auch schon verlegt.
Wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst wird, wird das normalerweise eingetragen.
Die Abrechnung der Erschließungskosten oder Straßenausbau kosten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Daher mit der Gemeinde reden, was geht und was wer zahlt. Einen Baustart provoziert man damit nicht und wenn kann man dagegen immer noch klagen. Verwaltungsgerichtsprozesse sind relativ billig und dauern dafür umso länger
erbengemeinschaftgrundstückerbfallerbschaftssteuer