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Erstellt am: 30.01.21 14:46

11ant 15.03.21 12:46
Mich erfüllt mitnichten mit Besorgnis, wie gründlich Du Deine Räumpflichten auf der GFL-Fläche wahrnimmst. Und ich sehe diese für Dich auch keineswegs als verloren an, sondern als bequeme neun Meter breite Einfahrt. Allerdings werden Deine Nachbarn fast die ganze Breite der Privatstraße zum Ausholen brauchen, um in einer 90°-Kurve in ihre Grundstücke einzufahren. Inklusive mehrmals jährlich einem Herzkasper, wenn während der Querung des Radweges ein Skateboarder seinen Nervenkitzel darin sucht, im toten Winkel noch rasch an ihnen vorbeizuschießen. Ich bin mir ziemlich sicher, der Stadtplaner ist ein Sesselpupser ohne eigenen Führerschein - zu so viel "Genialität" ist ein Praktiker gar nicht fähig.

hampshire 15.03.21 12:53
Wenn du die Käufer der Nachbargrundstücke kennst wirst Du für alles eine Lösung finden (Belag, Winterdienst...) - es sei denn es ist ein wirkliches A. dabei. Aber das Risiko besteht ja eh immer. Im Zweifel sind faktisch viele Hebel bei Dir.

icandoit 15.03.21 14:01
blubbernase schrieb:

Meint ihr man kann mit dem Verkäufer dann noch über den Preis sprechen?

Versuch macht gluch.

blubbernase 15.03.21 21:26

Ausschnitt eines Grundstücks- und Grundrissplans mit Parzellen und blau schraffiertem Bereich

Gab Antwort vom Verkäufer.
- Wege- und Ver-/Entsorgungsleitungsrecht zugunsten der Grundstücke 26 und 32 eingetragen (dingliche Sicherung) im schraffierten Bereich
-GFL zugunsten der Allgemeinheit
-Alle drei teilen sich Instandhaltungskosten

blubbernase 27.03.21 17:58
Auskunft vom baulastenverzeichnis war... Leer. Bezüglich Grundflächenzahl und Einfahrtsbreite sagten der Architekt, dass man sich da keine große Sorgen machen soll, in so Fällen gibs normalerweise Ausnahmeregelungen.

Wir werden nächste Woche wohl mal den Notar zwecks Termin anrufen....
gflgrundstücke