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ᐅ Falscher Energiepaß / Energieeinsparnachweis


Erstellt am: 27.01.15 10:38

O
Orschel
27.01.15 10:38
Hallo,

ich hoffe das jemand meine Frage beantworten kann, bzw. sich damit auskennt. Unser Hausbau ist mittlerweile abgeschlossen und bei Beendigung des Projektes haben wir nochmals alle Unterlagen von unserem Architekten bekommen. Dort ist mir aufgefallen das der Energiepaß, bzw. der Energiesparnachweis falsch erstellt wurde. U.a. ist dort eine Lüftungsanlage angegeben die wir nicht haben...

Der Aussteller des Ausweises ist unser Architekt. Was würde denn im Falle eines Verkaufs passieren, bzw.
können wir da Probleme bekommen? Wer haftet denn für die Ausstellung des Ausweises?
W
Wastl
27.01.15 17:19
Du musst halt beim Verkauf des Hauses einen neuen korrekten Energieausweis erstellen lassen.
Wenn KFW-Mittel beantragt wurden, habt ihr falsche Angaben getätigt und das Ganze hat rechtliche Konsequenzen. Dann würde ich schnellst möglich das Gespräch mit dem Architekten suchen.
Prinzipiell kannst du, wenn im Vertrag vereinbart, auf die Ausstellung eines korrekten Energieausweises bestehen. Du musst das als Mangel schriftlich beim Architekten anzeigen und auf Nachbesserung bestehen.
O
Orschel
27.01.15 17:27
Nein, Kfw Mittel haben wir nicht beantragt. Das Problem würde also nur bestehen wenn wir das Haus irgendwann einmal verkaufen würden (was auch nicht geplant ist).
Wenn ich nun diesen für mich ersichtlichen Mangel der Lüftungsanlage reklamiere und einen neuen Pass bekomme der immer noch falsch wäre (was ich als Laie nicht überprüfen kann), dann würde doch der unterschreibende Aussteller haftbar gemacht werden oder bin ich als Bauherr "dran"?
W
Wastl
27.01.15 17:35
Was meinst du mit "dran"? Ich bin kein Jurist, nach meinem Verständnis:
Wenn du von der Mangel weißt, musst du ihn mitteilen, sonst wäre es (arglistige) Täuschung. Wenn du nicht weißt das der Ausweis falsch ist, wieso solltest du dann haften? Dann kannst du das auf den Architekten schieben, da dieser für die Richtigkeit des Energieausweises unterschreibt.
O
Orschel
27.01.15 17:44
Das stimmt wohl... So gesehen hast Du natürlich recht und der Aussteller haftet für die Dinge die er verbockt. Das andere werde ich sowieso nochmal ansprechen...
Danke sehr!
architektenausstellermangellüftungsanlagekfw