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ᐅ Falsche Materiallieferung für Eigenleistung


Erstellt am: 03.11.15 21:09

Bauexperte04.11.15 10:28
Hallo,
Neulles schrieb:

Das war sicher ein Fehler von mir, nicht vor Einbau alles zu prüfen.
Ja.
Neulles schrieb:

Nun habe ich meinen Bauleiter damit konfrontiert. Die gut Nachricht ist, der KFW70 Credit ist nicht in Gefahr, die Neuberechnung der Dämmung ist immer noch ausreichend für alle Anforderungen. Die Schlechte Nachricht ist, er möchte mir als Ausführer des Gewerkes die 500 Euro Zusatzkosten für die Neuberechnung in Rechnung stellen.
Das sind die Kosten für den Energieberater, welcher den Nachweis neu rechnen mußte.
Neulles schrieb:

Ist das so in Ordnung? Ich bin eigentlich nicht gewillt diese Mehrkosten zu tragen. Eher im gegenteil würde ich mir zum einen die Materialminderkosten und die erhöhten Hiezkosten für die nächsten Jahre erstatten lassen. Ein rausreißen der "falschen" Dämmung halte ich für unangebracht und unwirtschaftlich. Allerdings sehe ich auch nicht ein das ich für den Fehler meines Bauleiters haften soll, nur weil ich seinen Fehler nicht bemerke.

Liege ich damit völlig falsch oder wie seht ihr das?
Ja; Du liegst falsch.

Schau in Deine Verträge. Wenn es der Anbieter ist, von welchem ich denke, daß er es ist, bist Du Letzter. Ich glaube in diesem Fall noch nicht mal, daß es auch nur annäherungsweise eine Form von "goodwill" geben wird. Ich wüßte aber auch ehrlich nicht, weshalb ein anderer Anbieter sich an Deinen Mehrkosten beteiligen sollte?

Du hast den Stein ins rollen gebracht, in dem Du es unterlassen hast, daß Material anhand der Lieferscheine zu prüfen; dann hast Du es auch noch brav verbaut. Der ursächliche Fehler - die Falschlieferung - liegt zwar beim Anbieter, aber Du hast ihn quasi egalisiert (in einen neuen Vertrag überführt), indem Du die schmalere Dämmung verbaut hast.

Versuche, mit dem Anbieter - nicht mit dem Bauleiter - ein Gespräch zu führen und schau, was passiert. Gehe aber nicht mit zu hohen Erwartungen ins Gespräch und vor allem: verschwende keinen Gedanken daran, einen RA einzuschalten. Denn auf diesen Kosten wirst Du imho zusätzlich sitzen bleiben.

Grüße, Bauexperte
Bauexperte04.11.15 10:29
Hallo Olli,
wrobel schrieb:

Aber ich finde auch die 500 € zu hoch.
In der Berechnung einen Wert zu ändern und das ganze auszudrucken o per Emil zu versenden ist schon happig.
Das wird der Anbieter anders sehen; er will seine administrativen Kosten auch entlohnt wissen.

Grüße, Bauexperte
Bauexperte04.11.15 10:32
Neulles schrieb:

Ich habe nicht ganz umsonst einen Architekten mit der Bauleitung beauftragt und Teil der geschlossenen Verträge ist nun mal auch "Materiallieferung für Gewerk Trockenbau (Eigenleistung) - 20 cm WLG 035, etc.
Gerade erst gelesen ...

Ist dieser Architekt ein extern - also zusätzlich - beauftragter Sachverständiger und weiters, wozu beauftragt? Zur Kontrolle ausschließlich Deiner EL oder auch zur Kontrolle der gelieferten Materialien bestellt?

Grüße, Bauexperte
Payday05.11.15 10:21
toxicmolotow schrieb:
Naja, aber du hättest das Material nach Lieferung und vor Einbau prüfen müssen, auch oder gerade als Privatperson.
wo steht das? das prüfen muss wenn auch als normalsterblicher mensch (kein fachpersonal) vernünftig zu machen sein. wenn in kryptischen zeichen irgendwas auf der letzten rolle abgerollt steht ist das nicht prüfbar. wenn auf jeder dämmrolle wlg35 18cm steht biste natürlich blöd dran. es gilt allgemein immer das, was in der auftragsbestätigung steht.

rechtlich kann man selbstverständlich auf erfüllung des vertrages pochen, also anlieferung von 20cm dämmung statt 18. kosten durch falschlieferung wie stillstehende baustelle könnte man ggf einklagen(wenn denn 20cm dämmung eine neue hohe lieferzeit hätte, nicht aber hier die stillstandszeit durch abriss). folgeschäden/kosten wie abriss und co sind da aber sicherlich nicht mit drin, wenn man denn die vernünftige möglichkeit hatte, den fehler vorher zu bemerken.

wie schon gesagt ist die einzige vernünftige lösung das gespräch mit allen parteien, um eine vernünftige lösung hinzubekommen. die kosten durch mehr heizen kannste aber vergessen, weil die dir dann eher die richtige dämmung geben würden. gerade weil das unternehmen einen fehler gemacht hat wird sie dir eher noch entgegen kommen. die 500euro sollten eigentlich eine selbstverständlichkeit für das unternehmen sein. der witz ist, selbst wenn du das hinbekommst haste am ende weniger bekommen als du ursprünglich geplant hast für dein geld.

wenn dein architekt wirklich für deine eigenleistungen inkl. material prüfung (dieser passus dürfte schwer sein zu finden...) beauftragt wurde, könntest du dir in einen elendig langen prozess dein geld wieder einklagen. der architekt hat dafür ne versicherung, bei dir dürfte es da schon schwerer werden, wenn es nicht als "vertragsrecht" sondern als bausache durchgeht...
toxicmolotof05.11.15 20:43
Payday schrieb:
wo steht das? das prüfen muss wenn auch als normalsterblicher mensch (kein fachpersonal) vernünftig zu machen sein.

Ich gehe davon aus, dass das problemlos machbar gewesen wäre, oder wie hat er es jetzt nachträglich geschafft.

Im Übrigen steht es im Baugesetzbuch. Stichwort: Annahme der Lieferung.
Sunny05.11.15 22:29
Payday schrieb:
wo steht das? das prüfen muss wenn auch als normalsterblicher mensch (kein fachpersonal) vernünftig zu machen sein. wenn in kryptischen zeichen irgendwas auf der letzten rolle abgerollt steht ist das nicht prüfbar. wenn auf jeder dämmrolle wlg35 18cm steht biste natürlich blöd dran. es gilt allgemein immer das, was in der auftragsbestätigung steht.
Auf dem Lieferschein steht 18 cm! Ein Blick bei Anlieferung hätte genügt um den Fehler zu entdecken. Aber so ist das nun mal mit der Eigenleistung, am Ende zahlt es sich dann doch nicht immer aus weil man einfach zu wenig Ahnung von der Materie hat.
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