ᐅ Estrich in 4 Zimmer 1,5-2cm zu hoch.
Erstellt am: 31.01.20 06:54
bortel05.02.20 06:01
auf jeden Fall den Estrich abschleifen/fräsen....alles andere ist doch nur ne Krücke über die man sich sein Leben lang ärgert.
hampshire05.02.20 10:18
Kabelmodem87 schrieb:
was würdet ihr an unserer Stelle machen?- Beauftragung durch Architekten nachvollziehen
- Delta zur Ausführung feststellen und dokumentieren
- Wenn klar ist, dass der Estrichleger fehlerhaft gearbeitet hat weiter mit 4., sonst Gespräch mit Architekten suchen (falsche Beauftragung?)
- sehr Enge Frist zur Nachbesserung schriftlich setzen und über Folgen der Nicht-Einhaltung informieren.
- parallel Gespräch mit der Innung suchen
- Wenn diese eingehalten wird: OK, wenn nicht weiter mit 5.
- Andere Firma zum Abschleifen beauftragen (und bezahlen)
- Keine Zahlung mehr an 1. Estrichleger.
- Berechnung der entstandenen Zusatzkosten an den ersten Estrichleger
- Abschleifen durch andere Firma
- sämtliche verursachte Verzugskosten am Bau
- Verrechnung des einbehaltenen Betrages
- bei Nicht-Zahlung Mahnbescheid einreichen (geht auch ohne Anwalt)
- Möglicherweise gibt es hier ein Gespräch über den Interessenausgleich und eine Einigung, fall nicht: Anwalt einschalten.
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