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ᐅ Estrich in 4 Zimmer 1,5-2cm zu hoch.


Erstellt am: 31.01.20 06:54

bortel05.02.20 06:01
auf jeden Fall den Estrich abschleifen/fräsen....alles andere ist doch nur ne Krücke über die man sich sein Leben lang ärgert.
hampshire05.02.20 10:18
Kabelmodem87 schrieb:

was würdet ihr an unserer Stelle machen?
  • Beauftragung durch Architekten nachvollziehen
  • Delta zur Ausführung feststellen und dokumentieren
  • Wenn klar ist, dass der Estrichleger fehlerhaft gearbeitet hat weiter mit 4., sonst Gespräch mit Architekten suchen (falsche Beauftragung?)
  • sehr Enge Frist zur Nachbesserung schriftlich setzen und über Folgen der Nicht-Einhaltung informieren.
  • parallel Gespräch mit der Innung suchen
  • Wenn diese eingehalten wird: OK, wenn nicht weiter mit 5.
  • Andere Firma zum Abschleifen beauftragen (und bezahlen)
  • Keine Zahlung mehr an 1. Estrichleger.
  • Berechnung der entstandenen Zusatzkosten an den ersten Estrichleger
    • Abschleifen durch andere Firma
    • sämtliche verursachte Verzugskosten am Bau
    • Verrechnung des einbehaltenen Betrages
  • bei Nicht-Zahlung Mahnbescheid einreichen (geht auch ohne Anwalt)
  • Möglicherweise gibt es hier ein Gespräch über den Interessenausgleich und eine Einigung, fall nicht: Anwalt einschalten.
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