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ᐅ Erwerb eines Baugrundstücks mit Verkehrsteilfläche


Erstellt am: 26.10.2020 11:41

Escroda 27.10.2020 08:31
Robsen2903 schrieb:

Wisst ihr zufällig warum die meisten Grundstücksbesitzer in der Gegend nicht daran interessiert sind, die Verkehrsteilflächen an die Stadt abzugeben?
Das musst Du wohl die meisten Grundstücksbesitzer fragen.
Robsen2903 schrieb:

Enstehen einem dadurch Nachteile?
Das kommt auf den Einzelfall an. Jedenfalls gibt der Eigentümer die Entscheidungsmacht ab, wann und wie die Fläche ausgebaut oder instandgehalten wird. Wer sich also nicht der scheinbaren Willkür der Gemeinde aussetzen will, behält sein Eigentum lieber. Ob privatrechtliche Auseinandesetzungen mit Miteigentümern oder Grunddienstbarkeitsberechtigten angenehmer sind, weiss ich nicht, kommt aber sicher auch auf die Vertragliche Ausgestaltung an. Wenn die Mitarbeiter der Gemeinde schon wegen vieler Ärgernisse bekannt sind, ist der Standpunkt der Verkäuferin nachvollziehbar.
Tassimat schrieb:

Dann kann die Eigentümerin den Verkauf an die Stadt doch gar nicht verhindern, oder?
Doch. Sie kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
11ant schrieb:

Ich interpretiere die Gesamtschilderung als ein Grundstück von insgesamt 651 qm, von dem 108 qm mit einer Privatstraße überbaut sind
Ich nicht.
erazorlll schrieb:

Bei dem Verkauf hat die Stadt die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse, dies auszuüben.
Nein. Nicht bei berechtigtem Interesse. Die Voraussetzungen sind klar im Baugesetzbuch geregelt. Hier wäre es daher interessant zu erfahren, welche Voraussetzungen das Vorkaufsrecht der Gemeinde überhaupt begründen.
Pinky0301 schrieb:

Ist es nicht so, dass die Stadt einfach in den KV einsteigt?
Ja.
Pinky0301 schrieb:

Das frage ich mich auch, wie/ob das funktioniert, nur eine der zwei Flächen aus dem KV "an sich zu reißen".
Nein, nicht mit Gewalt, es sei denn, es kommen noch Tatbestände für eine Enteignung in Frage. Normalerweise wird man versuchen, sich zu einigen. Gelingt das nicht, kommt kein Kauf zu Stande, weder mit einem privaten Käufer, noch mit der Gemeinde.
Tolentino schrieb:

Mich interessiert dann eher, ob die Verkäuferin dann doch noch vom KV zurücktreten kann
Ja, kann sie.

Pinky0301 27.10.2020 08:35
Aber vom KV kann sie doch nur vor der Unterzeichnung zurücktreten, oder? Also gar nicht verkaufen. Nach Unterzeichnung sollte das doch nicht mehr möglich sein?

nordanney 27.10.2020 08:46
Escroda schrieb:

Doch. Sie kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
Escroda schrieb:

Ja, kann sie.
Aber doch nicht von einem bereits beurkundeten Kaufvertrag? Woher soll das Rücktrittsrecht resultieren?
Die Gemeinde könnte allerdings sagen, dass Sie nicht zum Kaufpreis einsteigen möchte, sondern zum Verkehrswert. Setzt aber voraus, dass der Kaufpreis oberhalb des Verkehrswertes liegt und die Gemeinde nicht um jeden Preis kaufen möchte. Dann, und nur dann, gibt es für den Verkäufer ein Rücktrittsrecht.

Es bleibt aber eine Möglichkeit, bei der das Vorkaufsrecht nicht zieht. Dafür müssten aber zwei Flurstücke vorhanden sein. Das "Hausgrundstück" wird zu einem überhöhten Preis verkauft, das "Wegegrundstück" wird verschenkt. Bei Schenkungen gibt es kein Vorkaufsrecht und die Gemeinde geht leer aus.

Escroda 27.10.2020 09:15
Pinky0301 schrieb:

Aber vom KV kann sie doch nur vor der Unterzeichnung zurücktreten, oder?
nordanney schrieb:

Aber doch nicht von einem bereits beurkundeten Kaufvertrag?
Ihr habt Recht. Wenn der Vertrag rechtsverbindlich geschlossen wurde, gibt es kein Zurück mehr. Daher werden die Negativatteste von den Notaren oft schon angefordert, wenn der Kaufvertrag zwar schon in der endgültigen Fassung vorliegt, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.

11ant 27.10.2020 12:03
Escroda schrieb:

Daher werden die Negativatteste von den Notaren oft schon angefordert, wenn der Kaufvertrag zwar schon in der endgültigen Fassung vorliegt, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Du meinst, in den vierzehn Tagen zwischen Kenntnis und Unterschrift, die die Käufer vor "Mitternachtsnotaren" schützen sollen ?

Pinky0301 27.10.2020 12:24
14 Tage Vorlauf gibt es doch nur beim Bauträger, oder?
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