ᐅ Erdarbeiten in der Bauleistungsbeschreibung
Erstellt am: 27.10.18 17:58
Bizzy27.10.18 17:58
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Mir liegt eine Bauleistungsbeschreibung eines GU vor - bei dem Punkt Erdarbeiten/Fundament bin ich wegen der Formulierung ein wenig verunsichert.
Genauer Wortlaut beim Punkt Erdarbeiten:
"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40cm Stärke abgetragen und auf dem Grundstück gelagert."
Dann heißt es weiter beim Punkt Bodenplatte:
"Die Gründung erfolgt über eine Bodenplatte mit umlaufender Frostschürze bis 80cm Tiefe."
So wie ich das verstehe, ist das Abtragen des Erdreichs bis 40cm inklusive, alles was tiefer wird, muss ich zahlen. Da die Frostschürze nun aber bis 80cm Tiefe geplant ist, werden das ja automatisch 40cm mehr. Oder liege ich da falsch? Bodengutachten liegt noch nicht vor. In der Bauleistungsbeschreibung wird wie üblich von Bodenbeschaffenheit 3-5 ausgegangen.
Danke schonmal!
ich habe eine Frage. Mir liegt eine Bauleistungsbeschreibung eines GU vor - bei dem Punkt Erdarbeiten/Fundament bin ich wegen der Formulierung ein wenig verunsichert.
Genauer Wortlaut beim Punkt Erdarbeiten:
"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40cm Stärke abgetragen und auf dem Grundstück gelagert."
Dann heißt es weiter beim Punkt Bodenplatte:
"Die Gründung erfolgt über eine Bodenplatte mit umlaufender Frostschürze bis 80cm Tiefe."
So wie ich das verstehe, ist das Abtragen des Erdreichs bis 40cm inklusive, alles was tiefer wird, muss ich zahlen. Da die Frostschürze nun aber bis 80cm Tiefe geplant ist, werden das ja automatisch 40cm mehr. Oder liege ich da falsch? Bodengutachten liegt noch nicht vor. In der Bauleistungsbeschreibung wird wie üblich von Bodenbeschaffenheit 3-5 ausgegangen.
Danke schonmal!
Zaba1227.10.18 18:18
Würde es genauso verstehen wie Du. Sehr unschön formuliert.
alexm8627.10.18 18:35
Man koffert erst bis auf weißen Sand aus, dann kommt weißer Sand als Austausch für abgetragenen Mutterboden rein (wird aus der Sandgrube geliefert), dann wird alles verdichtet und erst DANN werden die Streifenfundamente (80cm) ausgekoffert. Also es sind getrennte Sachen. Kannst selber zum Grundstück hinfahren und mit einem Spaten gucken wie weit ungefähr der schwarze Mutterboden geht, ob ddie 40cm ausreichen oder nicht, dann kann manmit dem GU verhandeln ob noch etwas mehr Tiefe inklusive möglich ist
Alex8527.10.18 18:58
Das ist doch so das übliche. Es wird noch tiefer gegraben werden müssen und die Abfuhr fehlt auch noch. 10-15T€ drauf rechnen bei normalem Untergrund.
Ohne Bodengutachten kann der GU doch gar nix anderes anbieten. Im jetzigen Zustand sind die Kosten unkalkulierbar.
Ohne Bodengutachten kann der GU doch gar nix anderes anbieten. Im jetzigen Zustand sind die Kosten unkalkulierbar.
seat8827.10.18 20:51
Um welchen GU handelt es sich ,wenn man fragen darf
ypg27.10.18 23:19
Yes... und damit ist es noch nicht genug. Es wird nicht nur die Größe des Baukörpers ausgehoben, es wird drumherum ca. 1 Meter mehr ausgehoben.
So ist es aber bei fast jedem BU oder GU, meist sogar nur limitiert bis 30cm Tiefe.
Indes wird nur von Lagerung gesprochen. Ihr braucht aber zusätzlich eine Abfuhr und Entsorgung bzw wieder eine Verteilung der Erde. Aber alles normal. Deshalb die Baunebenkosten auf 15-20000 einkalkulieren.
So ist es aber bei fast jedem BU oder GU, meist sogar nur limitiert bis 30cm Tiefe.
Indes wird nur von Lagerung gesprochen. Ihr braucht aber zusätzlich eine Abfuhr und Entsorgung bzw wieder eine Verteilung der Erde. Aber alles normal. Deshalb die Baunebenkosten auf 15-20000 einkalkulieren.
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