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ᐅ Erbschaft für unverheiratetes Paar und darauf folgendes Bauprojekt


Erstellt am: 05.05.20 10:11

cschiko05.05.20 11:29
Beraten lassen!

Aber ein Darlehen von B an A wäre eine Möglichkeit und das wird dann ausgelöst, wenn verheiratet. Oder eben erst mal zahlt B die Erbschaftssteuer und der Anteil der von B dann davon getragen werden soll, wird z.B. für die Küche genutzt oder so. Und vor der gemeinsamen Eintragung ins Grundbuch solltet ihr eben verheiratet sein.

Andere Wege kann nur ein Steuerberater aufzeigen.
face2605.05.20 11:34
cschiko schrieb:

Aber ein Darlehen von B an A wäre eine Möglichkeit und das wird dann ausgelöst, wenn verheiratet

Grundsätzlich ja. Die Frage ist was es bringt. Bzw. warum es gemacht wird.
Geht es darum dass A den Betrag nicht flüssig hat?
Sollte das in Frage kommen dann aber bitte noch mal zur Sicherheit in Formalitäten bei Privatdarlehen einlesen.
cschiko schrieb:

Oder eben erst mal zahlt B die Erbschaftssteuer und der Anteil der von B dann davon getragen werden soll, wird z.B. für die Küche genutzt oder so. Und vor der gemeinsamen Eintragung ins Grundbuch solltet ihr eben verheiratet sein.

B kann die Erbschaftssteuer nicht zahlen. Nur A.
cschiko05.05.20 11:57
: Ok zu Zweiterem das ist ein Tippfehler, wie man auch dann aus dem weiteren sieht da dort zweimal B steht. Zu ersterem und dem Darlehen, das stimmt. Aber es klingt ja so als könne A das durchaus selbst zahlen und dann würde ich es eben auch so lösen. Nach Hochzeit kommt B dann mit ins Grundbuch (kostet eben einzig noch mal Gebühren) und stellt "ihre Hälfte der Erbschaftssteuer" für anderweitige Sachen zur Verfügung.
untergasse4305.05.20 12:04
cschiko schrieb:

: Ok zu Zweiterem das ist ein Tippfehler, wie man auch dann aus dem weiteren sieht da dort zweimal B steht. Zu ersterem und dem Darlehen, das stimmt. Aber es klingt ja so als könne A das durchaus selbst zahlen und dann würde ich es eben auch so lösen. Nach Hochzeit kommt B dann mit ins Grundbuch (kostet eben einzig noch mal Gebühren) und stellt "ihre Hälfte der Erbschaftssteuer" für anderweitige Sachen zur Verfügung.
So ist es. A könnte die Erbschaftssteuer im Ernstfall auch allein begleichen.

Ansonsten ist die Tendenz erkennbar: A zahlt die Erbschaftssteuer zunächst allein und bleibt erst mal allein im Grundbuch. Nach der Hochzeit kommt B hinzu und nutzt dafür den Freibetrag unter Eheleuten. Den von A bei der Erbschaftssteuer gezahlten "Mehrbetrag" gleichen beide bei Anschaffungen im Rahmen des Hausbaus unter sich wieder aus.
nordanney05.05.20 20:41
untergasse43 schrieb:

Fällt Schenkungssteuer für Mann A an, wenn Frau B dem Mann A die Hälfte der Erbschaftssteuer gibt und beide damit gemeinsam die Erbschaftssteuer begleichen? Der hälftige Anteil der Erbschaftssteuer wird den Freibetrag von 20.000 Euro für eine Schenkung sehr wahrscheinlich übersteigen.
Formal ja. Weiß aber niemand, woher das Geld kommt, mit welchem die Erbschaftssteuer bezahlt wird. Also die juristische Antwort: Ja Und die des wahren Lebens: Nein
untergasse43 schrieb:

Fällt irgendeine Art von Steuer an, wenn Mann A die Frau B mit ins Grundbuch eintragen lässt und sich beide die Erbschaftssteuer teilen?
Beide Vorgänge sind zu trennen. Zunächst Erbschaft mit Erbschaftssteuer (ggf. Punkt 1 beachten). Anschließend Verkauf/Schenkung, wenn B mit ins Grundbuch soll. Bei Schenkung dann Schenkungssteuer. Da das ganze notariell laufen muss, auch noch Notarkosten bzw. Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil verkauft wird.
untergasse43 schrieb:

Fällt irgendeine Art von Steuer an, wenn Mann A die Frau B mit ins Grundbuch eintragen lässt und die Erbschaftssteuer allein tragen würde?
Siehe vorherige Antwort.

Alle juristische Laienantworten (der Jurateil aus dem Studium ist schon länger her, ansonsten sind das normale Vorgänge im Immobilienbereich), Freibeträge unberücksichtigt.
Tassimat06.05.20 13:46
untergasse43 schrieb:

Mann A erbt möglicherweise noch vor der Heirat ein Grundstück von einer steuerrechtlich nicht verwandten Person C
Todgeweihte leben länger.

Ist Person C noch geschäftsfähig? Dann könnte man schon direkt einen Teil an die dritte Person verschenken oder das Testament anpassen.
erbschaftssteuergrundbuchdarlehenschenkung