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ᐅ Erbschaft für unverheiratetes Paar und darauf folgendes Bauprojekt


Erstellt am: 05.05.20 10:11

untergasse4306.05.20 14:13
Tassimat schrieb:

Todgeweihte leben länger.

Ist Person C noch geschäftsfähig? Dann könnte man schon direkt einen Teil an die dritte Person verschenken oder das Testament anpassen.
Stimmt, aber das ist genauso unromantisch, wie vor dem Bau über die Trennung der Bauherren nachzudenken. Macht man aber trotzdem. Ansonsten ist C meiner Meinung nach nicht mehr geschäftsfähig, wobei das noch nicht offiziell festgestellt wurde. Familieninterne Regelung zu C's Finanzgeschäften stellen sich aber bereits so dar. Testament existiert und begünstigt glasklar den A, allerdings wird daran eher nichts mehr geändert.

Abgesehen davon kennen A und B gerne ihre Optionen schon bevor es darauf ankommt
Tassimat06.05.20 15:12
untergasse43 schrieb:

Stimmt, aber das ist genauso unromantisch, wie vor dem Bau über die Trennung der Bauherren nachzudenken.
Das ist aber ein anderer Sachverhalt, als nach dem du gefragt hast.
Dein Eingangspost klang danach möglichst wenig Steuern zu zahlen.
Aber egal ob verheiratet oder nicht, ein Erbe zählt immer zum Anfangsvermögen vor der Ehe, ist also nicht teil der Zugewinngemeinschaft.

Mach es doch ganz sauber auf offiziellem Weg. Erben und Erbschaftssteuer bezahlen... fertig. Danach kannst du separat schauen, ob die die Hälfte an den Ehepartner verkaufst oder Prozente im Grundbuch aufteilst.

Willst du es romantisch, so tragt ihr beim Bau einfach 50:50 ein und fertig.
untergasse4306.05.20 15:17
Das war auch nur ein Beispiel Es soll nichts getrickst werden, ich hatte nur nach der sinnvollsten Lösung bzw. nach Fallstricken gefragt. Plan ist aktuell, wie irgendwo mittendrin mal geschrieben: A erbt und zahlt die anfallenden Steuern, B kommt nach der Heirat zu 50% mit ins Grundbuch und danach wird gebaut. Wer am Ende wie viel mehr oder weniger zahlt, machen A und B unter sich aus.
nordanney06.05.20 16:25
untergasse43 schrieb:

B kommt nach der Heirat zu 50% mit ins Grundbuch
Dann fallen auch weder Schenkungs- noch Grunderwerbsteuer an.
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