ᐅ Erbpacht mit Eigenkapital - Forderung vom Erbpachtgeber
Erstellt am: 11.10.20 15:06
N
nordanney20.10.20 16:26SnomNRW schrieb:
Dieser Fall ist im Vertrag nicht geregelt, er schließt ihn also nicht aus, aber auch nicht ein.Nicht geregelt = ausgeschlossennordanney schrieb:
Nicht geregelt = ausgeschlossenok, d. h. sofern im Vertrag unter "Heimfallgründe" nicht steht, d) auf Grund von Eigenbedarf, hat der Erbpachtgeber keine Chance anzumelden? Das Netz, auch renomierte Seiten, sehen das mal so, mal so.Tarnari schrieb:
Das ist ungewöhnlich.
Du hast bestimmt erwähnt, aber mit wem würde der Vertrag nochmal geschlossen?
Im Zweifel den Notar fragen, der sollte es wissen.Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.SnomNRW schrieb:
Welchen Vertrag meinst du? Vertrag A über das Haus mit Partei 1 und Vertrag B über das Grundstück mit Partei 2, so wie es meistens ist.Ich meinte, wer der Erbpacht-Geber ist.Gemeinde, Kirche, Privatperson...
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