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Zubi123
Das ist falsch! Auch die sog. Umfeldmassnahmen sowie die für die energetischen Maßnahmen erforderlichen Vor- bzw. Nacharbeiten fallen unter 35c.die steuerliche Förderung nach §35c Einkommensteuergesetz ist tatsächlich vor allem auf energetische Maßnahmen zugeschnitten, und dabei werden ausschließlich die Kosten gefördert, die nachweislich der energetischen Verbesserung dienen.
Kann man auch schön im BMF-Schreiben vom 14.01.2021 nachlesen. Im Anhang zum genannten BMF-Schreiben ist in Tz. 2 explizit die Erneuerung des Dachstuhls aufgeführt.