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ᐅ Einsicht Grundbuch Elternhaus


Erstellt am: 30.05.2017 12:26

Caspar2020 30.05.2017 13:50
77.willo schrieb:
Das stimmt m.E. so absolut nicht. Pflichtteile gibt es beim Eintreten des Erbfalles, aber nicht bei Schenkungen.
Guck mal in §2050 Baugesetzbuch Insb. Absatz 1 und 3

Obacht, denn es gibt einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Weil der Gesetzgeber die Pflichtteilberechtigen vor den Folgen solch taktischer Geschenke schützen wollte, ignoriert er diese Gaben in vielen Fällen einfach: Geschenke, die der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hat, werden dem Nachlass, der für die Höhe des Pflichtteils ausschlaggebend ist, fiktiv hinzugerechnet.

Siehe §2325 Baugesetzbuch.

toxicmolotof 30.05.2017 14:03
Nur so am Rande: Die Eltern leben noch. Und das Thema Erbe war nicht gefragt.

In meinen Augen GBO lesen und nett und freundlich ein berechtigtes Interesse nachweisen. Eine Information an den Eigentümer erfolgt meiner MEINUNG nach nicht.

Nordlys 30.05.2017 14:07
So wie Caspar das sagt, kenn ich es auch. Yvonne, das mit den 10 Jahren gilt auch fürs Amt. Aber hier gehts ja darum, ich lass mir Haus geben, dafür verpflichte ich mich zur Pflege, kein Amt, nichts. Karsten

77.willo 30.05.2017 14:15
Caspar2020 schrieb:
Obacht, denn es gibt einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Weil der Gesetzgeber die Pflichtteilberechtigen vor den Folgen solch taktischer Geschenke schützen wollte, ignoriert er diese Gaben in vielen Fällen einfach: Geschenke, die der Erblasser bis zu zehn Jahre vor seinem Tod gemacht hat, werden dem Nachlass, der für die Höhe des Pflichtteils ausschlaggebend ist, fiktiv hinzugerechnet.

Siehe §2325 Baugesetzbuch.

Der 2325 ist nur dann anzuwenden wenn der Beschenkte nicht Anspruch auf einen Pflichtanteil hat. In diesem Falle ist imho der von mir zitierte anzuwenden.

HilfeHilfe 30.05.2017 14:25
Hallo,

vielen Dank für die regen Diskussion. Es geht schon in die Richtung das ich mich extrem dran störe "übergangen" zu werden. Ich stelle mir auch vor das der Anteil für die Pflege von uns Kindern nicht in die 5.000 € pro Monat gehen.

Das Haus an sich , falls es wirklich überschrieben ist , ist dann auch per SE Schenkung ? Oder kommt es auf die Formulierung an. Wenn du mich pflegst dann geschenkt ansonsten zurück ?

Wir kriegen da leider kein Einblick. Einen Bruder interessiert es nicht, der ist ein Lebenskünstler und nie da. Der andere hat so wenig Geld das er dankbar ist um jede Verpflichtung die er nicht hat.

Ich sehe nur das hier 180.000 € geschenkt werden und nur paar Euros Gegenleistung fließen.

HilfeHilfe 30.05.2017 14:28
Das heißt Einsicht wird protokolliert aber nicht die Eltern informiert ?

Angenommen in 5 Jahren sterben die Eltern und das Haus fällt trotz Schenkung in die Erbmasse. Kommen dann nur 90k davon rein ? ( Wert des hauses 180k, pro jahr 18k, 5 Jahre rum 90k sind dem Bruder, 90 k frei verfügbar )
amtschenkung