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ᐅ Einsicht Detail-Zeichnungen vor Vertragsabschluss Hauskauf


Erstellt am: 31.07.15 16:21

lastdrop14.08.15 08:30
Es hängt auch einfach vom Notar ab: Mein letzter Kaufvertragsentwurf war aus Käufersicht deutlich schwächer als ein früherer (anderer Notar). Aus meiner Sicht dann erst nach Anpassungen akzeptabel. Was aber nicht heißt, dass damit der Verkäufer "benachteiligt" wurde, auch wenn seine Position schlechter wurde.
Bauexperte14.08.15 08:34
Guten Morgen Hase,

Ich habe für einen Moment tatsächlich den Atem angehalten, aber das:
Voki1 schrieb:

... insbesondere der Rechtsfolgen des abzuschließenden Vertrages ein.
erinnert mich, ans Luft holen zu denken.
Voki1 schrieb:

Aus diesem Grund hat der Notar den Beteiligten zwei Wochen Zeit zur Prüfung einzuräumen. Gerade diese Zeit soll den unerfahrenen Beteiligten ein Nachhaken bei Fragen noch VOR dem Termin ermöglichen und diesen gar nicht in die druckvolle Unterzeichnungssituation bringen, wenn ein Entwurf deutliche Nachteile in sich birgt.
Um es auf den Punkt zu bringen: die allermeisten Notarverträge in Sachen Grundstückskauf sind recht langweilige und übliche Aneinanderreihungen von trockenem Notardeutsch. Es sollte daher nicht der Eindruck entstehen, als daß Notare vorauseilend Helfershelfer zwielichtiger Verkaufsgenie´s sein könnten!

Eines ist aber (leider) ebenso richtig: bevor Geld bewegt wird, einen Vertrag zu überprüfen, es üblich wird, seitens der Käuferschaft diese Dienstleistung selbstverständlich zu beauftragen, fließt noch viel Wasser den Rhein herunter

Grüße, Bauexperte
Voki114.08.15 09:38
Guten Morgen, Hase.
Bauexperte schrieb:
erinnert mich, ans Luft holen zu denken.

Atmen ist die Voraussetzung für alle Denkvorgänge.

Im Grunde liegt die Komplexität in den allermeisten Fällen tatsächlich gar nicht um "Notarteil" des Kaufvertrages, sondern in den Anhängen. Tatsächlich ist in den allermeisten Fällen der Grundstücksübertragungsteil recht öde und gar nicht schwierig, auch nicht in der Einschätzung der Rechtsfolgen eines Vertragsschlusses. Die Würze liegt in den anhängenden Baubeschreibungen, welche sehr (sehr) oft den Kaufverträgen als Anhang beigefügt werden.

Die Baubeschreibungen kann (und wird) der Notar nicht sonderlich kommentieren. Das ist weder seine Aufgabe, noch dürfte er (sie) hierzu regelmäßig in der Lage sein. Dieser Teil des Kaufvertrages ist m.E. (fast zwingend) von einem Sachverständigen (alternativ durch Payday) zu prüfen. Die Folgen dieses Anhanges sind sehr viel weitreichender, als es ein normaler Grundstückskaufvertrag in der Regel sein dürfte.

Jeder hat eine Haftpflichtversicherung und meistens auch eine Hausratversicherung. Eine Bauwesenversicherung wird auch oft abgeschlossen, weil ein böser Bube ja einen Heizkörper entwenden könnte. Dass es aber zu erheblichsten (teils existenzbedrohenden) Nachteilen bei schlechter Bauausführung kommen kann, das wird tunlichst verdrängt. Die Kosten für sachverständige Begleitung und ordentliche Vertragsprüfung werden als überflüssig eingestuft, auch wenn eigene Sachkenntnis absolut nicht vorhanden ist. Diese Dinge könne man ja auch selber sehen, wenn man nicht vollständig blind ist, dazu braucht es dann keinen externen Sachverstand (gell, Payday?).

Sei´s drum. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Das meint auch die Verantwortlichkeit für den finanziellen Untergang und den Verlust sämtlichen Aktivvermögens.
Bauexperte14.08.15 13:29
Hallo Volker,
Voki1 schrieb:

Atmen ist die Voraussetzung für alle Denkvorgänge.
Stibimmt - hatte ich eben, im Termin, redlich Zeit zu üben. Die Dame des Hauses hatte so viel "Fachwissen" zeitgleich (bewundernswert) kund zu tun, daß es - eingangs zunächst - schwierig bis unmöglich schien, den Gesprächsverlauf in halbwegs chronologische Ordnung zu bringen
Voki1 schrieb:

Im Grunde liegt die Komplexität in den allermeisten Fällen tatsächlich gar nicht um "Notarteil" des Kaufvertrages, sondern in den Anhängen.
Welche - bei reinem Grundstückskauf - überschaubar sind, da sie sich zumeist in einem Grundbuch- und Katasterauszug, vlt. BVA, erschöpfen.
Voki1 schrieb:

Die Baubeschreibungen kann (und wird) der Notar nicht sonderlich kommentieren. Das ist weder seine Aufgabe, noch dürfte er (sie) hierzu regelmäßig in der Lage sein. Dieser Teil des Kaufvertrages ist m.E. (fast zwingend) von einem Sachverständigen (alternativ durch Payday) zu prüfen. Die Folgen dieses Anhanges sind sehr viel weitreichender, als es ein normaler Grundstückskaufvertrag in der Regel sein dürfte.
Ich glaube kaum, daß unser Zahltag dafür Zeit aufwenden will. Unabhängig davon, daß ich sicher bin, daß er nicht in der Lage ist, eine BB vollständig zu erfassen. Interpretation und Realität trennen nicht selten Welten; gerade in meinem Job.

Aber ich erkenne - wir beide haben aneinander vorbei geschrieben Hase. Dir geht es imho um klassische Bauträgerverträge - abgewickelt über einen Notar, mir eher um die Berufung eines Notar´s. Und deshalb gebe ich Dir selbstredend und gerne Recht, daß es nicht Aufgabe eines Notar´s ist - sein kann, den Inhalt einer Baubeschreibung zu prüfen. Dafür hat der vor ihm sitzende Mensch genügend Verstand von Mutter Natur mit auf seinen Weg gegeben bekommen (hoffe ich jedenfalls), als das er nicht eigenverantwortlich tätig werden kann. Sei es mit entsprechender Ausbildung oder zurückgreifend auf externen Sachverstand.

Grüße, Bauexperte
notargrundstückskaufbaubeschreibungensachverstand