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ᐅ Eingetragenes Zufahrtsrecht


Erstellt am: 24.08.17 18:54

Tentakel24.08.17 22:40
Warum solltet ihr Einspruchsrechte haben, wenn ein Grundstück in der Nachbarschaft bebaut wird, nur weil an eurem Grundstück die Erschließung vorbeiläuft? Oder läuft der Weg auf eurem Grundstück?
Neubau201825.08.17 08:33
Gute Frage. Das Grundstück ist ca. 1 ha gross, 80% davon sind sicher innerhalb bestehender Baulinie. Das war der Ansatz für meine Frage, weil die Doppelhaushälfte-Bauerei hier im Süden von München groteske Formen annimmt.
Neubau201825.08.17 08:34
Das Stück Weg = geteerte Zufahrtsstraße , gehört uns wie geschrieben.
ypg25.08.17 08:58
Es wird das gebaut, was erlaubt wird.
Ich versteh aber ehrlich gesagt nicht, was die Problematik DH-Neubau mit der Überschrift zu tun hat!
Neubau201825.08.17 09:15
Es geht um Zufahrtsrechte ypg - so hab ich es beschrieben.

Zufahrtsrechte, die bei evtl. größeren Bauvorhaben weit ausgedehnt werden müssten zum bisherigen Vermerk im Grundbuch. Die schmale Strasse verbreitert, die uns gehört ?!

Es geht drum wie man - ich - sich wehren kann, dass womöglich täglich nicht 3-4 mal, sondern stündlich zig Autos vorbei fahren könnten, entgegen dem ausgesprochenen Zufahrtsrecht für 1 Haus.
Alex8525.08.17 10:23
Ich denke, wenn das riesen Grundstück heute mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, wird man da nicht hopplahopp ne Doppelhaushälfte-Siedlung drauf bekommen. Zum eine bezweifle ich, dass es sich in Gänze um Bauland handelt, zum anderen wird die Art der Bebauung heute schon vorgegeben sein. Beide Aspekte bedürfen einer Änderung. Das Verfahren dazu ist relativ lang und mit vielen Einspruchsmöglichkeiten gespickt. Ich würde da kein Drama draus machen.
Sind denn Anzeichen da, dass jemand bestrebt dort Doppelhaushälfte zu bauen?
Ich halte es auch für unrealistisch, dass ein Bauamt die Erschließung von 20 Doppelhaushälfte genehmigt, wenn die einzige Zufahrt dazu über ne schmale Privatstraße erfolgen müsste. Der S@itstorm wäre doch gewaltig.
grundstückdoppelhaushälftebebauterschließungzufahrtsrechte