ᐅ Einführung Energieverordnung 2014 - Bewertungszeitraum
Erstellt am: 02.09.13 22:04
f-pNo schrieb:
Eine Fragestellung von Ihr ließ mich dann aber sehr grübeln: Wie gehen die Behörden damit um, wenn der Bauantrag noch dieses Jahr gestellt wird, der Bau selber aber erst in 5 Jahren startet (soweit keine Fristsetzung zwecks Bauabschluss im Bebauungsplan vorhanden ist)?Mein Kenntnisstand:Bauanträge sind ein Jahr gültig - dann muss gebaut werden. Danach muss eine Verlängerung (Fristverlängerung) des Bauantrages beantragt werden. Dabei kann das Bauvorhaben wegen geänderter Parameter abgelehnt werden.
M
Muskeltier03.09.13 14:01Guten Tag,
wir planen 2014 zu bauen. Derzeit Grundstückssuche und Bauantrag dann geplant für die erste Hälfte 2014. Wir gehen bisher aber von einem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 frühestens Mitte 14 aus. Und eine Verschärfung des Neubaustandards erwarten wir eher erst 2016.
Liegen wir da falsch?
Liebe Grüße
wir planen 2014 zu bauen. Derzeit Grundstückssuche und Bauantrag dann geplant für die erste Hälfte 2014. Wir gehen bisher aber von einem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 frühestens Mitte 14 aus. Und eine Verschärfung des Neubaustandards erwarten wir eher erst 2016.
Liegen wir da falsch?
Liebe Grüße
B
Bauexperte04.09.13 00:36Hallo,
Seit ungefähr 2 Jahren wird eine Baugenehmigung für 3 Jahre ausgesprochen. Danach muß ein neuer Bauantrag - nichts Fristverlängerung - beantragt werden ... nach der dann jeweils gültigen Energieeinsparverordnung. Eine Fristverlängerung geht nur dann durch - eventuell - , wenn sich die zwingenden Parameter nicht verändert haben.
Grüße, Bauexperte
Wastl schrieb:Dann ist Dein Kenntnisstand falsch!
Mein Kenntnisstand:
Bauanträge sind ein Jahr gültig - dann muss gebaut werden. Danach muss eine Verlängerung (Fristverlängerung) des Bauantrages beantragt werden. Dabei kann das Bauvorhaben wegen geänderter Parameter abgelehnt werden.
Seit ungefähr 2 Jahren wird eine Baugenehmigung für 3 Jahre ausgesprochen. Danach muß ein neuer Bauantrag - nichts Fristverlängerung - beantragt werden ... nach der dann jeweils gültigen Energieeinsparverordnung. Eine Fristverlängerung geht nur dann durch - eventuell - , wenn sich die zwingenden Parameter nicht verändert haben.
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte04.09.13 00:40Hallo,
So, wie es sich aktuell abzeichnet, gilt die neue Energieeinsparverordnung spätestens ab 01.01.2014.
Grüße, Bauexperte
Muskeltier schrieb:Ja!
wir planen 2014 zu bauen. Derzeit Grundstückssuche und Bauantrag dann geplant für die erste Hälfte 2014. Wir gehen bisher aber von einem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 frühestens Mitte 14 aus. Und eine Verschärfung des Neubaustandards erwarten wir eher erst 2016.
Liegen wir da falsch?
So, wie es sich aktuell abzeichnet, gilt die neue Energieeinsparverordnung spätestens ab 01.01.2014.
Grüße, Bauexperte
M
Muskeltier04.09.13 14:46Hallo,
ich bin jetzt etwas verwirrt. Weil beschlossen ist die Verschärfung ja noch nicht, sondern liegt wohl bei den Ausschüssen. Es ist also durchaus möglich dass die Verschärfung für den Neubau nur in einer Stufe kommt, vielleicht 2015 oder 2016 - wie vom Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung gefordert.
Inkrafttreten soll die Verordnung, sofern denn mal eine beschlossen wird, "am sechsten Tag des auf die Verkündung im Gesetzblatt folgenden Monats".
Da fließt also sicher noch einiges Wasser den Rhein runter bevor die Novelle Einfluss auf Bauvorhaben haben wird.
Liebe Grüße
ich bin jetzt etwas verwirrt. Weil beschlossen ist die Verschärfung ja noch nicht, sondern liegt wohl bei den Ausschüssen. Es ist also durchaus möglich dass die Verschärfung für den Neubau nur in einer Stufe kommt, vielleicht 2015 oder 2016 - wie vom Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung gefordert.
Inkrafttreten soll die Verordnung, sofern denn mal eine beschlossen wird, "am sechsten Tag des auf die Verkündung im Gesetzblatt folgenden Monats".
Da fließt also sicher noch einiges Wasser den Rhein runter bevor die Novelle Einfluss auf Bauvorhaben haben wird.
Liebe Grüße
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