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ᐅ Einfamilienhaus leichter Nordhang Grobplanung/Ausrichtung


Erstellt am: 04.11.19 11:50

Simon9104.11.19 11:50
Hallo zusammen,

da ein Grundstück in Aussicht ist, möchten wir uns für die Zukunft vorbereiten und euch um Rat fragen, da wir so gut wie keine Erfahrung mit Bebauungsplänen besitzen. Ein erstes Gespräch mit dem Massa Haus Berater hatten wir bereits (da lagen die Bebauungspläne noch nicht vor), es soll ein KfW55 Einfamilienhaus (Sattel oder Walmdach) werden.

Das Grundstück befindet sich in Nordhanglage, was uns vor einige Fragen stellt. Im Internet habe ich bereits etwas recherchiert und meines Wissens nach haben wir generell 2. Möglichkeiten:

1. Grundstück ganz/teilweise ebnen und angrenzende Erhöhungen abfangen -> Hohe Kosten
2. Eingang UG, Garten EG


Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 525qm (17,5x30)
Hang: Ja
Grundflächenzahl: 0,3
Geschossflächenzahl: siehe screenshots
Baufenster, Baulinie und -grenze: siehe Screenshot, zu Grenze keine Info aus Textteil ersichtlich
Randbebauung: Ja, wenn Breite zulässt
Anzahl Stellplatz: 2 gewünscht, vor Doppelgarage
Geschossigkeit: Ist meine Frage, siehe unten
Dachform: vermutlich Sattel, da Walm Neigung von nur 22Grad bei Massa Haus
Stilrichtung: Einfamilienhaus Modern
Ausrichtung: Frei
Maximale Höhen/Begrenzungen: Max. Firsthöhe 8m
weitere Vorgaben

Im Bebauungsplan steht die Gebäudehöhegrenze H1 (Grundstück Nr. 3882):


Technischer Lageplan: Geländekonturen, blau umrandete Baufläche, rote Grenzlinien.


Legende der baulichen Nutzung: Symbole für Bauweise, Abgrenzungen, Verkehrsflächen, Grünflächen.


Diese wird auch im Textteil skizziert:


Architektur-Skizze: zwei Häuser mit Satteldächern, Firsthöhe 8 m, Dachneigung 28–34°.


Jetzt stell sich uns generell die Frage ob die Variante: Garage/Eingang im UG, Garten im EG, Schlafen im OG möglich ist? Das mit der Geschossigkeit ist mir nicht so ganz schlüssig, da ja klar erläutert wird dass das Erdgeschoss Max 0,5m tiefer oder höher liegen muss wie die Bezugsebene 255.25, ist das korrekt? Wenn man das Haus erhöht baut, befindet sich das Erdgeschoss ja mindestens ein Stockwerk über der Bezugshöhe 255.25

Ebenfalls lese ich nichts über im Textteil über die Möglichkeiten/Erlaubnis zum Ebnen des Grundstückes. Ist es theoretisch möglich, wenn mehrere Grundstücke aneinander Grenzen das jeder Bauherr frei entscheiden kann ob er das Grundstück ebnet oder sein Haus "anhebt", bzw. auf der Garage oder erhöht baut?

Wie würdet ihr auf dem Grundstück das Haus anordnen, bzw. bauen?
Den Textteil kann ich leider nicht anhängen das PDF

Anbei noch eine Skizze des Grundstücks zum besseren Verständnis:

Schematische Sichtlinie: Nord links, Süd rechts; 30 m Abstand, Höhen 255 vs 258, Feldweg 3 m


Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Simon

Bauplan-Topografie mit roten Linien, blauen Wasserwegen, grün gezeichneten Konturen.
haydee04.11.19 13:55
Holzständer Firmen neigen zum Turmbau

Willst du eine Garage?

Auffüllen, was meiner Meinung nach, nicht erlaubt ist, wird dich mit Abfangung Schätzungsweise 80-100 k Kosten.
Vielleicht schaffst du es mit 70 k
Und was hättest du davon?

Garage unten könnte dazu führen, dass dir im DG ein paar Zentimeter Kniestock fehlen

Hang ist teuer. Am günstigsten ist es mit dem Hang zu bauen und nicht größer als sein Muß.

Anbieten würde sich bei dir
Garage oder Carport neben dem Haus
1. Ebene Eingang, Schlafen evtl Kinderzimmer, Büro, Bad, Haustechnik, Hauswirtschaft
2. Ebene Wohnen, Essen, Küche, Gäste-WC
3. Ebene DG was unten nicht reinpasst oder nichts

Schaue mal nach Arifa. Sie hat unten Kinderzimmer und oben Wohnen
matte04.11.19 14:33
Da ihr bei nem Hanggrundstück sowieso irgendeinen Tod sterben müsst, wäre Vorlauf Split-Level ganz interessant für euch.
Haben das selbst so gebaut, sind auch recht zufrieden damit und würden es wieder wagen.

Wir haben auch ziemlich genau 3m Höhenunterschied auf 30m (Vorlauf auch 40).
Geschickt platziert hat man halt vom Eingang zur Gartenebene nur ne Halbebene Versatz.

Unsere Planung findest du als Orientierung hier und hier

Eins muss ich aber dazu sagen, sofer der GU keine Referenzen im Split-Level-Bau hat, würd ich sowas nur mit nem Architekten angehen.
Gibt nämlich - vor allem im Bereich der TGA - einige Dinge, die man bedenken muss.
Simon9104.11.19 15:46
haydee schrieb:

Willst du eine Garage?

Ja Doppelgarage war ursprünglich der Traum, die würde neben das Haus passen wenn man keinen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten muss, sonst wird das bei 6m Garagenbreite und 10m Hausbreite zu eng.

Ich finde keine "Arifa" im Forum :/. Entweder bin ich zu blöd zum Suchen oder der Name ist falsch . Splitlevel werde ich beim nächsten Gespräch auch mal ansprechen, danke für den Tipp.

Ich stell es mir momentan noch schwer vor im Untergeschoss, bzw. Keller zu schlafen :O... am besten ich könnte mal so eine Immobilie in Echt anschauen, wahrscheinlich stell ich es mir schlimmer vor als es ist.
haydee04.11.19 16:27
Bist du an Massa Haus gebunden?

für mich ist dein UG das EG.
Das hat ja nichts mit Keller zu tun. Die Räume sind trocken, normale Höhe und hell (soweit sie nicht in der Erde stecken)

Wir haben im EG wohnen, weil dort der Garten ist und oben die Schlafräume.
Ich schicke dir später mal ein paar Bilder. Du merkst im Wohnzimmer nichts vom Hang.

Selbst wenn du dort nicht schlafen willst, plane Räume ein und eine kleinere Grundfläche
kbt0904.11.19 16:31
Hier steigt das Grundstück vom Norden, wo die Straße ist, in den Süden, wo der Garten sein kann, an. So dass hier im UG=EG eher Elternschlafraum, Hauswirtschaftsraum, Gast/Büro etc. sein sollten. Dann vielleicht Wohnen, Essen, Kochen mit Gartenzugang in den Süden und in einem DG dann Kinderzimmer. Dafür könnte man die Grundfläche vielleicht kleiner lassen.
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