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ᐅ Einfamilienhaus am Hang - Wohnen oben, OG firsthoch offen


Erstellt am: 01.04.26 13:34

P
Papierturm
01.04.26 21:21
Was mir am meisten Kopfschmerzen bereitet, hat nichts mit dem Grundriss zu tun. Sondern mit dem Budget. Ich würde immer ein Puffer zurückhalten. Wenn das eigene Budget z.B. 750 000 ist, dann würde ich nicht mit 750 000 planen.

Irgendwas wird immer teurer. Irgendwas wird übersehen. Und beim Bau geht es meist mit vierstelligen Mehrkosten los.

Für mich sieht der Plan nicht nach 750 000 aus. Eher nach deutlich mehr. Ich wäre da aus finanzieller Sicht vorsichtig.

Davon abgesehen finde ich den Plan recht solide. Klar, ein paar Ecken finde ich nicht ganz so schön (z.B. im Badezimmer direkt auf ne Wand zulaufen). Aber viele der "klassischen" Planfehler (z.B. viel zu schmale Speisekammer, Schlafzimmer als Durchgangszimmer und co) finde ich jetzt nicht.

Nur manche Entscheidungen gehen wirklich arg ins Geld (z.B. Garage in thermischer Hülle, 3 relativ große Badbereiche, und so weiter - und Hang geht leider immer ins Geld).
1
11ant
01.04.26 23:40
Papierturm schrieb:
Für mich sieht der Plan nicht nach 750 000 aus. Eher nach deutlich mehr. Ich wäre da aus finanzieller Sicht vorsichtig.

Einem erfahrenen GU wird da schon etwas einfallen, seine Preisgarantie ausreichend mit Hintertürchen zu versehen.

https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus2023
02.04.26 08:51
11ant schrieb:
Einem erfahrenen GU wird da schon etwas einfallen, seine Preisgarantie ausreichend mit Hintertürchen zu versehen.

Ich habe 10 Jahre Nachträge verhandelt und kalkuliert. Ich weiss wie das geht. 

10-20% Mehrkosten sind oft die Regel. Mehr geht auch. 

Da braucht man dann 100k Reserve. 
H
hanghaus2023
02.04.26 09:02
Ich bezweifle aber das das Bauamt den Plan absegnet. 

Mal davon ab, das man sich mit seinem Nachbarn im Norden gleich mal einen guten Start hinlegt. 

Der TE will allen Enstes Seinen Nachbar im Sueden seiner Terasse eine SM mit bis zu 3 m höhe gönnen. Oben drauf vermutlich noch ein Sichtschutz, da ja da der Balkon vom Nachbar ist. 

Sind denn solche hohen Stützmauern an der Grenze erlaubt? Sonst rueckst Du von der Grenze weg und Treppst die SW ab. Dann kommt das Terassendach aber an die falsche Stelle. 

Welches Bundesland ist es denn? 

Sag doch mal wie der BBP heisst. 
H
hanghaus2023
02.04.26 09:22
Hast Du Deinen Plan schon mal dem Nachbar gezeigt? 

Lass bitte Deinen Vertrag von einem Experten prüfen. Du wirst dich wundern wie viele Lücken da durchaus üblich sind. 

Z.B. sind Verbauarbeiten zum Nachbarn enthalten damit die SM im Westen erichtet werden kann. Oder hast Du die Genehmigung vom Nachbarn da eine Böschung anzulegen? Vermutlich ist dort genau die Terrasse des Nachbarn sowie die Westliche SM des Nachbarn um etwas Terrasse zu haben. 

MMn ist deine westliche SM besser durch einen Verbau der UG Baugrube zu ersetzen. Das sollte man mal gegenrechnen. Frag doch mal den GU wie der das regeln will und ob das im Preis enthalten ist. 

Gibt es ein Bodengutachten? Hat das der GU?

Ich als Nachbar wuerde Dir graue Haare wachsen lassen. 
Y
ypg
02.04.26 09:55
hanghaus2023 schrieb:
n dem Zug gleich mal die Mikkimaus Fenster entfernt.

Ja, die Fassade sah wirklich nicht gut aus.

Barnaby schrieb:
Der Nachbar hat hinter dem Haus nicht aufgeschüttet sondern eine Stützmauer nach ca 5m Richtung Hang (rot), Höhe 3m. Darüber hat er sich im OB einen Balkon gebaut (blau), der auf Höhe unserer Terrasse wäre.

Ok, Haus hat das Niveau des anderen Hauses, aber im Bereich des Nachbarn im EG die Aufschüttung wegen der Terrasse..

hanghaus2023 schrieb:
Der TE will allen Enstes Seinen Nachbar im Sueden seiner Terasse eine SM mit bis zu 3 m höhe gönnen.

... die ja auch ordentlich ins Geld geht.

Da braucht es auch keine Simulation, dass der Nachbar immens sein Licht genommen wird. 3 Meter Abstand wären da normalerweise einzuhalten, also sein Niveau. Da gilt das Nachbarrecht im Sinne der Doppelhausbebauung.