ᐅ Einbruch - Wichtiger Hinweis zur Hausratversicherung
Erstellt am: 29.03.2016 10:46
Payday 30.03.2016 12:38
laemat schrieb:
Wie sieht es denn bei euch aus, kann man die Rollläden bei Stromausfall öffnen?wie soll das gehen? man könnte höchstens versuchen den ganzen rollladen hochzuschieben, ist aber von innen sicherlich nicht einfacher als von außen. allerdings sind das hier aber echt viele Eventualitäten. feuer+Stromausfall gleichzeitig? klar kann die stromleitung selber feuer fangen, bzw die Ursache sein. man kann aber nicht alles absichern und irgendwann ist halt ende.ansonsten kann man sich sicherlich mit voller kraft gegen die plastiklamellen werfen bei offenen Fenster. die rollläden sind doch nur in einer schiene und brechen oder fliegen raus. wenn man im EG ist und wach, sollte es bei einen Einfamilienhaus doch kein großes Ding sein rauszukommen. klar Rauch und so, aber in welchen fall sollte der Flur selber in flammen stehen? Fliesen brennen schlecht und bis die Treppe brennt, ist man längs hopps (zumal die Treppe als brandursache praktisch nicht möglich ist).
wer angst hat, kann 1x rollladen im Wohnzimmer immer auflassen
wir kommen vom Thema ab: es hiess "checkt eure Hausrat ob versuchter Diebstahl mit drin ist". ich habe in die agb reingeguckt, konnte aber keine explizite ja/nein Antwort daraus ziehen. Meier Meinung nach müßte es aber mit drin sein, da vandalismus auch mit drin ist. für mich ist versuchter Einbruch vandalismus, da nichts gestohlen wurde. die Versicherung kostet ein vermögen (fast teurer als die Gebäudeversicherung), da muss sowas einfach mit drin sein.
bessere Prämien bei der Versicherung gibts in der regel nicht, da die Mindestanforderungen eigentlich genügen und die restlichen keinen echten Vorteil im sinne der Versicherung bringt. mehr Pilzköpfe verhinderten den Einbruch? das Fenster ist trotzdem kaputt und muss bezahlt werden...
Doc.Schnaggls 30.03.2016 12:50
Hallo,
die von angesprochenen Gitter sind inzwischen auch für eine kleine "Dorffeuerwehr" kein echtes Problem mehr.
Da ich selbst über zwanzig Jahre Erfahrung in einer freiwilligen Feuerwehr habe, kann ich mit Sicherheit sagen, dass es kein Gitter gibt, dass einem hydraulisches Spreizer (den inzwischen nahezu jede Feuerwehr auf mindestens einem Fahrzeug hat) länger als ein paar Sekunden Widerstand leistet.
Auch stabile Haustüren, gesicherte Alurollladen oder auch Garagentore sind für eine Rettungssäge mit gegenläufigen Sägeblätter (Googlestichwort: TWINSAW) absolut kein Problem.
Zudem hat natürlich Recht: Mit den inzwischen nahezu überall vorgeschriebenen Rauchmeldern sollte es in fast jedem Fall möglich sein, das Gebäude ohne fremde Hilfe zu verlassen.
Grüße,
Dirk
die von angesprochenen Gitter sind inzwischen auch für eine kleine "Dorffeuerwehr" kein echtes Problem mehr.
Da ich selbst über zwanzig Jahre Erfahrung in einer freiwilligen Feuerwehr habe, kann ich mit Sicherheit sagen, dass es kein Gitter gibt, dass einem hydraulisches Spreizer (den inzwischen nahezu jede Feuerwehr auf mindestens einem Fahrzeug hat) länger als ein paar Sekunden Widerstand leistet.
Auch stabile Haustüren, gesicherte Alurollladen oder auch Garagentore sind für eine Rettungssäge mit gegenläufigen Sägeblätter (Googlestichwort: TWINSAW) absolut kein Problem.
Zudem hat natürlich Recht: Mit den inzwischen nahezu überall vorgeschriebenen Rauchmeldern sollte es in fast jedem Fall möglich sein, das Gebäude ohne fremde Hilfe zu verlassen.
Grüße,
Dirk
Musketier 30.03.2016 12:54
Payday schrieb:
feuer+Stromausfall gleichzeitig?Bei einem Kurzschluss dürfte es nicht so ungewöhnlich sein, dass die Sicherung irgendwann fliegt. Ob das dann immer nur die ist, die den einzelnen Stromkreis betrifft oder ob da nicht auch die Hauptsicherung fliegt bleibt abzuwarten.
Bauexperte 30.03.2016 13:02
laemat schrieb:
@ Bauexperte:
hier ging es doch überspitzt um Gitter vor den Fenstern (vollvergittert), die wären tatsächlich auch für die Feuerwehr ein Problem. Kein unlösbares doch ein zeitaufwendiges Problem.
Genauso wie doppelt und dreifach gesicherte Hauseingangstüren oder auch Alurollläden die bei Stromausfall blockieren.Es ist ein Irrtum zu glauben, daß es nennenswerte Hindernisse für die moderne Feuerwehr gäbe, welche ihr den Zugang zu einem Haus verwehren würde. Mein Schwiegersohn ist Berufsfeuerwehrmann (glücklicherweise liest er hier nicht mit, ich würde mir - ob der Berufsbezeichnung und nach all den Jahren - sicherlich einen Rüffel einfangen). Ich muß stets schmunzeln, wenn es heißt, ein Fluchtfenster darf keinen elektrischen Rollladen haben und wenn, dann nur mit zusätzlicher _manueller_ Kurbel. Bis der Rollladen im worst case hochgekurbelt ist, geht viel Zeit ins Land --- diese werden Feuerwehrleute aber nicht sinnlos verstreichen lassen, sondern ganz konventionell ins Haus "eintreten"
laemat schrieb:
Inzwischen sollten alle Neubauten aber Rauchmelder haben, die sollten schon Alarm schlagen bevor das Haus in Vollbrand steht also genug Zeit um das Einfamilienhaus über die Haustür oder Terrassentür zu verlassen.Es ist leider noch nicht in jedem Bundesland Pflicht, Rauchmelder einzubauen; Anfang 2017 hat sich dieses Thema aber zumindest in NRW erledigt. Aber selbst dann nutzen Rauchmelder auch nur dem, der die Batterien regelmäßig kontrolliert Grüße, Bauexperte
Musketier 30.03.2016 13:03
Um noch mal auf das Ausgangsthema zurückzukommen, ich hätte jetzt eher erwartet, dass die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude zuständig ist, statt der Hausratversicherung. Aber da muß ich mich wohl eines besseren belehren lassen und werde das auch noch mal prüfen. Vielen Dank für den Tipp.
Doc.Schnaggls 30.03.2016 13:14
Musketier schrieb:
Um noch mal auf das Ausgangsthema zurückzukommen, ich hätte jetzt eher erwartet, dass die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude zuständig ist, statt der Hausratversicherung. So dachte ich bisher auch.
Allerdings hat mich meine Gebäudeversicherung bei meiner Anfrage an meine Hausratversicherung verwiesen - nicht jedoch ohne den Hinweis, ich solle mich doch bitte noch mal melden, falls in der Hausratversicherung der Einbruchsversuch nicht versichert sein sollte - dann hätte man eventuell noch die Möglichkeit den Schaden am Fenster über "Vandalismus am Gebäude" abzudecken.
Ähnliche Themen