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ᐅ Einbehalt 5% Sicherheitszahlung GU Bauvertrag


Erstellt am: 09.06.2020 21:13

immermehr 09.06.2020 21:13
Hallo zusammen,
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.

FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?

Danke für eure Antwort

Vicky Pedia 09.06.2020 21:26
Grunsätzlich hast Du einen nAnspruch auf 5% Einbehalt, das ist soweit richtig. Der Unternehmer kann jedoch die Auszahlung verlangen gegen Übergabe einer Gewährleitungsbürgschaft, dh eine Bank garantiert im Schadensfalle die Zahlung bis zu 5%

Andre77 09.06.2020 21:55


du hast doch von der LVM eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen...

immermehr 09.06.2020 22:47
Andre77 schrieb:



du hast doch von der LVM eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen...

Das heißt, dass wenn man mit Heinz von Heiden baut, kann man die 5% nicht behalten?

Andre77 09.06.2020 22:55
Gute Frage, m.M hättest du dann aber doppelt gezogen, dein Einbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft.
Vielleicht können da andere mehr dazu sagen.

HilfeHilfe 10.06.2020 07:11
Entweder oder. Das gute an der Bürgschaft ist das du nach vollauszahlung auch Eigentümer wirst im Grundbuch. Aktuell müsste alles nur vorgemerkt sein
zahlungvertragssummebaugesetzbucheinbehaltgewährleistungsbürgschaft