ᐅ Einbehalt 5% Sicherheitszahlung GU Bauvertrag
Erstellt am: 09.06.2020 21:13
immermehr 09.06.2020 21:13
Hallo zusammen,
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.
FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?
Danke für eure Antwort
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.
FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?
Danke für eure Antwort
Vicky Pedia 09.06.2020 21:26
Grunsätzlich hast Du einen nAnspruch auf 5% Einbehalt, das ist soweit richtig. Der Unternehmer kann jedoch die Auszahlung verlangen gegen Übergabe einer Gewährleitungsbürgschaft, dh eine Bank garantiert im Schadensfalle die Zahlung bis zu 5%
Andre77 09.06.2020 21:55
du hast doch von der LVM eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen...
immermehr 09.06.2020 22:47
Andre77 schrieb:
du hast doch von der LVM eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen...Das heißt, dass wenn man mit Heinz von Heiden baut, kann man die 5% nicht behalten?
Andre77 09.06.2020 22:55
Gute Frage, m.M hättest du dann aber doppelt gezogen, dein Einbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft.
Vielleicht können da andere mehr dazu sagen.
Vielleicht können da andere mehr dazu sagen.
HilfeHilfe 10.06.2020 07:11
Entweder oder. Das gute an der Bürgschaft ist das du nach vollauszahlung auch Eigentümer wirst im Grundbuch. Aktuell müsste alles nur vorgemerkt sein
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