ᐅ Einbehalt 5% Sicherheitszahlung GU Bauvertrag
Erstellt am: 09.06.20 21:13
immermehr09.06.20 21:13
Hallo zusammen,
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.
FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?
Danke für eure Antwort
ich habe heute über meinen Nachbarn erfahren, dass wir (als Bauherr) 5% der Vertragssumme als Sicherheit behalten dürfen.
Im Vertrag steht:
Der AG hat Anspruch auf Stellung einer sog. Fertigstellungssicherheit. Soweit der AN diese gemäß § 650 m Absatz 2 Baugesetzbuch zu
erbringende Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der
Vertragssumme nicht leistet, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen bis zur Höhe der geschuldeten Sicherheit
zurückzubehalten.
FRAGE:
- Wer hat so was gemacht? Wie war eure Erfahrung?
- habt Ihr beim GU nachgefragt oder direkt bei 1. Zahlung Abstrich gemacht? Unsere 1. Zahlung war nur mit 2%
- bis wann darf man es behalten? Laut Baugesetzbuch darf man bis Ende der Gewährleistungsfrist
- muss man evt. Zahlung auf Sperrkonto überweisen?
Danke für eure Antwort
Vicky Pedia09.06.20 21:26
Grunsätzlich hast Du einen nAnspruch auf 5% Einbehalt, das ist soweit richtig. Der Unternehmer kann jedoch die Auszahlung verlangen gegen Übergabe einer Gewährleitungsbürgschaft, dh eine Bank garantiert im Schadensfalle die Zahlung bis zu 5%
Andre7709.06.20 21:55
du hast doch von der LVM eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen...
immermehr09.06.20 22:47
Andre77 schrieb:
du hast doch von der LVM eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen...Das heißt, dass wenn man mit Heinz von Heiden baut, kann man die 5% nicht behalten?
Andre7709.06.20 22:55
Gute Frage, m.M hättest du dann aber doppelt gezogen, dein Einbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft.
Vielleicht können da andere mehr dazu sagen.
Vielleicht können da andere mehr dazu sagen.
HilfeHilfe10.06.20 07:11
Entweder oder. Das gute an der Bürgschaft ist das du nach vollauszahlung auch Eigentümer wirst im Grundbuch. Aktuell müsste alles nur vorgemerkt sein
Ähnliche Themen