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ᐅ Einbau einer Gasheizung im Neubau 2023/2024


Erstellt am: 11.04.23 14:47

RotorMotor12.04.23 14:45
xMisterDx schrieb:

Wo soll dieser Strom herkommen?
Der größte Teil natürlich aus regenerativen.

Der Rest kann aus Gas erzeugt werden. Das lässt sich gut speichern und mit 50-60% zu Strom wandeln.
Also selbst wenn wir den gesamten Strom für Wärmepumpen aus Gas erzeugen würden, hätten wir immer noch die Hälfte gespart im vergleich zum direkt zuhause verbrennen.
Und selbst im Dezember letzten Jahres haben wir 40% regenerativ erzeugt in Deutschland.
OWLer12.04.23 16:00
Was stimmt eigentlich mit manchen Usern nicht? Manchmal werde ich von der Seite angemacht, dass mein Diesel 7,6l benötigt und dann solche Aussagen zu Wärmepumpe?
xMisterDx schrieb:

Wo soll dieser Strom herkommen? Wir kaufen ja heute schon Kohlestrom zu, weil wir nix speichern können.

Wenn dir die Wärmepumpe-Nachbarn den Strom wegverbrauchen, kommt bei dir auch nichts an. Deine Gasheizung funktioniert auch nur mit Strom. Wenn jetzt schwarzsstartfähiger Wechselrichter kommt: Wenn wir Dunkelflaute haben, bringt dir der auch nichts.

Also gehopst wie gesprungen. Mit dem Strom schwimmen.

@TE: Welche Begründung ist es denn nun?

Bitte beachte zuzüglich zu unserem Argument "neuer Altbau" noch, dass du später eh auf Wärmepumpe umrüsten wirst. Nur dann bestehenden Garten, Einfahrt etc. noch einmal für die Erdarbeiten umgraben darfst für Fundament, Rohrleitung und Wanddurchbruch. Dass man eine neue Monoblock (oder was bis dahin auch immer modern sein wird) an bestehende für Wärmepumpe ausgelegte Fußbodenheizung-Rohre adaptiert bekommt, ist relativ hoch.
robert081512.04.23 18:15


Ich habe in diesem Thread nur einen einzigen Versuch gefunden, meine Frage zu beantworten. Und das kam von .
Ich bin niemandem Rechenschaft schuldig und möchte die Heizart unseres Hauses nicht mit euch diskutieren, sondern habe lediglich zwei Fragen zum neuen Gesetzentwurf gestellt.

MfG
hanse98712.04.23 18:35
Da es erst ein Gesetzentwurf ist, muss man erst mal schauen was wirklich im verabschiedeten Gesetz steht. Alles andere ist aktuell wie aus der Glaskugel zu lesen.
KarstenausNRW12.04.23 18:52
robert0815 schrieb:

Ich habe in diesem Thread nur einen einzigen Versuch gefunden, meine Frage zu beantworten. Und das kam von @Reggert.
Ich bin niemandem Rechenschaft schuldig und möchte die Heizart unseres Hauses nicht mit euch diskutieren, sondern habe lediglich zwei Fragen zum neuen Gesetzentwurf gestellt.
Dann eine kurze und knackige Antwort.
Du darfst auch 2024 dann Deine Gastherme einbauen, wenn Du - wie auch immer - ab 01.01.2024 dafür sorgen kannst, dass Du die 65% EE-Anteil erfüllst.
Faktisch bedeutet es: Ab 01.01.2024 MUSST Du Deine Planung ändern und auf Wärmepumpe umschwenken. Egal, was Du bestellt oder genehmigt bekommen hast.
Frage beantwortet? Härtefallregeln für Dich sind m.W. bisher nicht vorgesehen. Du kannst ja heute schon planen und Dich drauf einstellen.
motorradsilke12.04.23 19:46
KarstenausNRW schrieb:

Dann eine kurze und knackige Antwort.
Du darfst auch 2024 dann Deine Gastherme einbauen, wenn Du - wie auch immer - ab 01.01.2024 dafür sorgen kannst, dass Du die 65% EE-Anteil erfüllst.
Faktisch bedeutet es: Ab 01.01.2024 MUSST Du Deine Planung ändern und auf Wärmepumpe umschwenken. Egal, was Du bestellt oder genehmigt bekommen hast.
Frage beantwortet? Härtefallregeln für Dich sind m.W. bisher nicht vorgesehen. Du kannst ja heute schon planen und Dich drauf einstellen.
WENN das Gesetz so verabschiedet wird.
Wie schon geschrieben, bisher ist es ein Entwurf. Und es kam schon so viel Gegenwind, ich wäre mir da nicht so sicher, dass das so kommt. Aber man weiss nie.
stromwärmepumpegesetzentwurfgas