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ᐅ Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?


Erstellt am: 24.12.2019 09:59

goalkeeper 24.12.2019 12:31
Hier ist mal wieder viel gefährliches Halbwissen unterwegs:

Sowas ist normalerweise im Nachbarschaftsgesetz der Länder geregelt - allerdings ist dafür jedes Bundesland selbst für verantwortlich und alle unterscheiden sich teilweise voneinander.

In BW ist es folgendermaßen geregelt: wenn der Bodenplattenbauer zuerst baut, dann kann der Kellerbauer vom Bodenplattenbauer eine Tiefengründung zur späteren Kellertiefe auf seine Seite verlangen - allerdings trägt diese Kosten dann der Kellerbauer.

Sollte allerdings zuerst die Bodenplatte gebaut werden, so müsste der Kellerbauer nämlich für deutlich höhere Kosten die Bodenplatte unterfangen, daher die Möglichkeit der Tiefengründung.

Also für BW gilt: Kellerbauer muss die Stützwand zahlen - und 10k ist auch absolut marktgerecht. Das hätte unsere ca. auch gekostet.

goalkeeper 24.12.2019 12:40
Ich würde sagen, in NRW ist das ähnlich geregelt wie in BW - wenn man davon ausgeht, dass der TE wie in seinem Profil hinterlegt, auch dort baut.

Seite aus dem Gesetzestext: § 21 Besondere Gründung der Grenzwand mit Fußnoten.

Leergut64 25.12.2019 13:43
mini_g! schrieb:

Sehe ich nicht so. Wenn müsste diese bessere Ausführung vom Nachbar zu tragen sein. Die Bodenplatte belastet den Keller ja nicht.
Kann mich erinnern, dass mit seinem Haus ähnliche Themen hatte. Dort war es detailliert geschildert. Vielleicht kann er das erläutern.

Aber nochmals, was ist den jetzt für ein Vertrag? Wenn es ein Bauträger ist und unterschrieben, kann es ihm herzlich egal sein. Er hat das Haus, ohne Keller zum Preis X bestellt.

Viele Grüsse! mini

Hallo Mini,

es ist ein Bauträgervertrag. Das Haus ist für Preis 295TEUR bestellt.
Ohne Keller mit 160 m2.
Bis auf Maler- sowie Bodenbelagsarbeiten ist alles inklusive.

Leergut64 25.12.2019 13:47
goalkeeper schrieb:

Ich würde sagen, in NRW ist das ähnlich geregelt wie in BW - wenn man davon ausgeht, dass der TE wie in seinem Profil hinterlegt, auch dort baut.

Hallo Goalkeeper,

vielen Dank für die Information und allen anderen auch.

Endlich mal eine Diskussion ohne Schuldvorwürfe oder dem Satz wie kann man nur ein Doppelhaus bauen und dann auch ohne Keller etc.

Darf ich dich bitten mir mal zu schreiben Goali? Ich darf dich leider nicht persönlich anschreiben, weil ich keine 100 Beiträge habe
[E-Mail]faruk-64@live.de[/E-Mail] wäre meine E-Mail

MfG+

11ant 25.12.2019 14:16
Leergut64 schrieb:

es ist ein Bauträgervertrag. Das Haus ist für Preis 295TEUR bestellt.
Von einem Bauträger könnte man ein Haus nur einschließlich Grundstück kaufen, das dann aber wohl kaum für diesen Preis.
Leergut64 schrieb:

Endlich mal eine Diskussion ohne Schuldvorwürfe oder dem Satz wie kann man nur ein Doppelhaus bauen und dann auch ohne Keller etc.
Bei gemeinsamer Planung mit dem Sparringspartner spricht nichts gegen ein Doppelhaus. Ohne Keller ist nur dann Quatsch, wenn das Grundstück einen solchen aufdrängen würde, oder wenn man dann oberirdisch eben doch einen baute.

Leergut64 25.12.2019 14:19
Vielen Dank für die Information.
Ich habe das Grundstück separat gekauft.
Dann habe ich wahrscheinlich einen Werkvertrag mit einem GU ???
kellerbauerbodenplattenbauergrundstücktiefengründungdoppelhaus