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ᐅ Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?


Erstellt am: 24.12.2019 09:59

Leergut64 24.12.2019 09:59
Hallo Zusammen,

wir bauen im Januar mit einem gemeinsamen Bauunternehmer eine Doppelhaushälfte mit unserem Nachbarn.
Dieser entschied sich vor etwa zwei Monaten doch mit Keller zu bauen.
Ich hatte vor ihm das Grundstück gekauft und auch den Vertrag mit dem Bauunternehmer geschlossen.
Jetzt hieß es aus Seiten des Bauunternehmers, dass er eine Grundüngswand als Stütze ziehen muss und diese Mehrkosten von 10000 Euro jemand tragen müsste.

Um mich vor Überraschungen zu wahren, habe ich die Foren durchforstet, jedoch gibt es nur Meinungen und keiner bezieht sich auf Urteile oder Gesetze oder Verordnungen.
Vielleicht haben wir ja hier einen Experten, der mich aufklärt und ich zumindest etwas selbstsicherer auftreten kann oder, falls ich die kosten tragen muss, diese auch akzeptiere.

Auch bin ich mir sicher, dass bei einem gemeinsamen Bauträger und gleichzeitigen Baubeginn die Kosten keine 10.000 Euro betragen sollten.

Ps.: Kann mir jemand noch sagen, worauf ich bei der gemeinsamen Wand an Schallschutz achten muss?
Ich meine ich habe zwar sowieso einen Baubegleiter, aber er denkt ja bestimmt nicht an alles.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Schönen Heilig Abend.

lin0r87 24.12.2019 10:26
Ich würde jetzt schwer behaupten, das ihr zahlen müsst.
Zumindest war die selbe Situation auch bei uns.
Jedoch sind wir uns einig geworden, das unsere Nachbarn dann auf einen Keller verzichten.

HilfeHilfe 24.12.2019 10:27
Braucht es die Wand ohne Keller ??

Joedreck 24.12.2019 10:29
Die Grundlage ist das Baugesetzbuch. Wer bestellt, der bezahlt.
Das ist der Grundsatz. Es gibt evtl Ausnahmen. In deinem Fall könnte ich mir nur etwas einfallen, wenn das in deinem Vertrag steht. Sonst eher nicht.

Joedreck 24.12.2019 10:31
lin0r87 schrieb:

Ich würde jetzt schwer behaupten, das ihr zahlen müsst.
Zumindest war die selbe Situation auch bei uns.
Jedoch sind wir uns einig geworden, das unsere Nachbarn dann auf einen Keller verzichten.
Bitte woher soll der Anspruch denn euch gegenüber gekommen sein? Der andere will einen Keller, dann muss er die entsprechenden Kosten tragen. Sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist natürlich.

Müllerin 24.12.2019 10:31
Äh... alle Mehrkosten die durch den Keller verursacht werden, muss der zahlen, der den Keller haben will.
Nein leider keine Urteile dazu, grad keine Lust zu suchen.

Alle Etagenplatten vollständig trennen. Also Boden und jedes Stockwerk.
Das könnt ihr ja sogar selber kontrollieren.
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