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ᐅ Dimension Zisterne - Bebauungsplan Tipps


Erstellt am: 01.07.16 15:22

Musketier15.02.18 07:22
Bei uns ist ein Mindestverbrauch von 30m³/Person festgesetzt. Erst wenn man da drüber ist, kann man sich laut Satzung für den übersteigenden Abwasseranteil für den Außenwasserhahn befreien lassen.
Nur im Erstjahr, als es sehr trocken war und wir aufgrund der Rasensaat besonders viel sprengen mußten, sind wir auf 91m³ bei 3 Personen gekommen. Außenwasseranteil waren ca. 30m²
Alle anderen Jahre hatten wir zwischen 15 und 20m³ am Außenwasserzähler und in Summe deutlich unter den 90m³.

Allerdings haben wir Lehmboden. Bei Sandboden dürfte der Wasserbedarf deutlich höher sein.
86bibo15.02.18 11:32
Einen zweiten Wasserzähler zu bekommen ist gar kein Problem. Es gibt nur keine Befreiung von der Abwassergebühr, egal was man macht. Somit alle Diskussionen sinnlos.

Das ist auch dahingehend sinnlos, dass unser Oberflächenwasser direkt in einen Bach geführt wird und wir gar nicht an den Kanal angeschlossen sind.
Gartenfreund18.02.18 13:26
Changeling hat recht die Regenwassergebühr ist nicht gerade wenig.

Auch bei uns schlägt die Regenwassergebühr in 20 Jahren mit ca. 5000 € zu Buche. Deshalb wurde vor einigen Jahren eine Zisterne in Eigenleistung errichtet.

Was das Überschusswasser anbetrifft so gab es drei Möglichkeiten.

1. Einleitung in den Kanal. Was aber Blödsinn wäre da dann die Regenwassergebühr trotzdem anfallen würde.

2. Unterirdische Versickerung. Dazu müsste dann erst mal die Unterewasserbehörde ihre zustimmen geben. Was wiederum Geld Kostet.

3. Oberirdische Versickerung. Das kann man ohne Genehmigung machen. Wurde letztendlich auch so gemacht da etwas Unterirdisches nicht gemacht werden konnte da zu viele Bäume bzw. Sträucher im Garten stehen.

Durch die Eigenleistung macht sich diese Anlage dann auch schnell Bezahlt.
regenwassergebühreigenleistungversickerung