Hallo,
ich habe eine Frage zur uns angebotenen Zisterne. In unserem Bebauungsplan steht folgendes:
Im aktuellen Angebot hat die Zisterne eine Größe von 4.000 ltr.
Das Grundstück ist insgesamt 540 m² groß. Das Haus wird wohl irgendwas um die 10m x 11m und dann kommt noch Doppelgarage 6m x 6m und Terrasse...
Meint ihr, dass das zu klein ist?
ich habe eine Frage zur uns angebotenen Zisterne. In unserem Bebauungsplan steht folgendes:
C 3. Wasserwirtschaftliche BelangeDer GU meinte nun, dass wir am besten eine Zisterne im Garten einbauen lassen.
C 3.1 Die Befestigung der Freiflächen soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Pkw-Stellplätze und Zufahrten sollen mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasengittersteinen, Pflasterungen mit
Rasenfugen, Schotterrasen u.ä.) befestigt werden.
C 3.2 Das auf den privaten Grundstücken anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zurückzuhalten und zur Versickerung zu bringen oder als Brauchwasser zu nutzen.
Nur das Schmutzwasser ist der Kläranlage zuzuführen.
C 3.3 Für die Beseitigung/Verwertung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers ist ein Bewirtschaftungs-Konzept zu erarbeiten und mit der SGD Süd, RS WAB, Neustadt, abzustimmen.
Im aktuellen Angebot hat die Zisterne eine Größe von 4.000 ltr.
Das Grundstück ist insgesamt 540 m² groß. Das Haus wird wohl irgendwas um die 10m x 11m und dann kommt noch Doppelgarage 6m x 6m und Terrasse...
Meint ihr, dass das zu klein ist?
Bei uns ist ein Mindestverbrauch von 30m³/Person festgesetzt. Erst wenn man da drüber ist, kann man sich laut Satzung für den übersteigenden Abwasseranteil für den Außenwasserhahn befreien lassen.
Nur im Erstjahr, als es sehr trocken war und wir aufgrund der Rasensaat besonders viel sprengen mußten, sind wir auf 91m³ bei 3 Personen gekommen. Außenwasseranteil waren ca. 30m²
Alle anderen Jahre hatten wir zwischen 15 und 20m³ am Außenwasserzähler und in Summe deutlich unter den 90m³.
Allerdings haben wir Lehmboden. Bei Sandboden dürfte der Wasserbedarf deutlich höher sein.
Nur im Erstjahr, als es sehr trocken war und wir aufgrund der Rasensaat besonders viel sprengen mußten, sind wir auf 91m³ bei 3 Personen gekommen. Außenwasseranteil waren ca. 30m²
Alle anderen Jahre hatten wir zwischen 15 und 20m³ am Außenwasserzähler und in Summe deutlich unter den 90m³.
Allerdings haben wir Lehmboden. Bei Sandboden dürfte der Wasserbedarf deutlich höher sein.
Einen zweiten Wasserzähler zu bekommen ist gar kein Problem. Es gibt nur keine Befreiung von der Abwassergebühr, egal was man macht. Somit alle Diskussionen sinnlos.
Das ist auch dahingehend sinnlos, dass unser Oberflächenwasser direkt in einen Bach geführt wird und wir gar nicht an den Kanal angeschlossen sind.
Das ist auch dahingehend sinnlos, dass unser Oberflächenwasser direkt in einen Bach geführt wird und wir gar nicht an den Kanal angeschlossen sind.
G
Gartenfreund18.02.18 13:26Changeling hat recht die Regenwassergebühr ist nicht gerade wenig.
Auch bei uns schlägt die Regenwassergebühr in 20 Jahren mit ca. 5000 € zu Buche. Deshalb wurde vor einigen Jahren eine Zisterne in Eigenleistung errichtet.
Was das Überschusswasser anbetrifft so gab es drei Möglichkeiten.
1. Einleitung in den Kanal. Was aber Blödsinn wäre da dann die Regenwassergebühr trotzdem anfallen würde.
2. Unterirdische Versickerung. Dazu müsste dann erst mal die Unterewasserbehörde ihre zustimmen geben. Was wiederum Geld Kostet.
3. Oberirdische Versickerung. Das kann man ohne Genehmigung machen. Wurde letztendlich auch so gemacht da etwas Unterirdisches nicht gemacht werden konnte da zu viele Bäume bzw. Sträucher im Garten stehen.
Durch die Eigenleistung macht sich diese Anlage dann auch schnell Bezahlt.
Auch bei uns schlägt die Regenwassergebühr in 20 Jahren mit ca. 5000 € zu Buche. Deshalb wurde vor einigen Jahren eine Zisterne in Eigenleistung errichtet.
Was das Überschusswasser anbetrifft so gab es drei Möglichkeiten.
1. Einleitung in den Kanal. Was aber Blödsinn wäre da dann die Regenwassergebühr trotzdem anfallen würde.
2. Unterirdische Versickerung. Dazu müsste dann erst mal die Unterewasserbehörde ihre zustimmen geben. Was wiederum Geld Kostet.
3. Oberirdische Versickerung. Das kann man ohne Genehmigung machen. Wurde letztendlich auch so gemacht da etwas Unterirdisches nicht gemacht werden konnte da zu viele Bäume bzw. Sträucher im Garten stehen.
Durch die Eigenleistung macht sich diese Anlage dann auch schnell Bezahlt.
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