Datenschutz beim Bauamt - (k)ein Thema?

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aero2016

Und die ist in diesem Fall schriftlich erfolgt und ist bei uns mit einer Rechtsbehelf Belehrung versehen gegen die Wiederspruch eingelegt werden kann. Was soll daran denn kein Verwaltungsakt sein?
das ist ein Verwaltungsakt. Im Grunde auch schon das Setzen der Abmarkung als solches. Ein VA ist immer die Entscheidung einer Behörde […]. Da gegen kann ein Bürger immer
vorgehen wenn er meint, dass das falsch ist.

Aber der Termin als solcher ist kein VA, da er für sich keine Entscheidung ist. Ich weiß, das ist nicht ganz einfach. Aber wenn man‘s nicht verstanden hat, sollte man halt auch nicht so tun als wenn man die Weisheit des Öffentlichen Rechts mit Löffeln gefressen hätte.

Entschuldige, wenn ich der Breiten Leserschaft hier nicht die Feinheiten des deutschen Verwaltungsrechts näher bringe. Womit sie wahrscheinlich nie wieder was zutun haben werden.
Ich entschuldige. Aber wenn die breite Leserschaft nie wieder was mit Verwaltungsrecht und Verwaltungsakten zu tun hat, fresse ich für den Rest meines Lebens jeden Morgen einen Besen.

So, nun zurück zum Thema: auch das Bauamt wird im Bereich Datenschutz gedrillt.
Es ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Bekanntgabe rechtlich i.O. ist. Ansonsten, bei Zweifeln, einfach den Datenschutzbeauftragten der Behörde anschreiben und fragen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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