Darlehensangebot: Widersprüchliche, unrealistische Konditionen

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G

guckuck2

Bei mir war es so, dass die Unterlagen zunächst aus einem Batzen Standardklauseln bestanden, die auch in meinem Fall unpassenden waren, danach aber noch Zusatzvereinbarungen folgten, die die Standardklauseln ergänzten oder anpassten.

So wie es von dir geschrieben steht, klingt das eher nach einem Vertrag, der zu einer Bestandsimmo passen könnte. Aber wir sehen hier nur kleine Ausschnitte.
Am einfachsten fragst du die Bank ;-) Welche ist das überhaupt?
 
U

Ubibubi

Ich denke, du hast es falsch verstanden.

Normalerweise schließt man den Kreditvertrag recht kurz vor Baubeginn ab.
Damit gibt's dieses Risiko von dem du redest gar nicht.
Das ist in meinem Fall nicht realistisch. Die angefragte Baufirmen haben alle gefüllte Auftragsbücher von bis zu einem Jahr oder sogar mehr.

Wenn ich so lange mit dem Kredit warte, sind die Zinsen ja sonst wo. Gerade deshalb machen es doch auch viele Leute so, dass sie frühzeitig Darlehensverträge abschließen und sich so schon mal Zinsen „sichern“ und lieber Bereitstellungszinsen zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
U

Ubibubi

Das ist (mehr oder weniger) normal. Sechs Monate ist allerdings kurz. Wir schreiben 12 Monate rein. Hat aber nichts mit Bereitstellungszinsen zu tun oder das nach dieser Zeit das Darlehen komplett abgenommen sein muss.

Was steht wörtlich drin? Ansonsten mit der Bank reden. Das kann beim Neubau keine Auszahlungsvoraussetzung sein.
Dann verstehe ich den Sinn dieses Satzes ist in den allgemeinen Bedingungen nicht. Für mich steht er im Widerspruch zu der Existenz von Bereitstellungszinsen. Wenn nach 6 Monaten abgerufen werden muss, wieso dann Bereitstellungszinsen nach einem Jahr ohne Abnahme?

Meine einzige Erklärung ist, dass diese Bedingung nur Standard-Klauseln ist, die durch die konkrete Einbeziehung von Bereitstellungszinsen im eigentlichen Vertrag ausgehebelt wird.
 
U

Ubibubi

Was steht denn da wörtlich und wie baut ihr? Bei uns (allerdings Sanierung mit Architekt) war eine Kostenberechnung nach DIN276 gefordert und wir mussten darlegen, dass wir die entsprechenden Risiken abfedern konnten.

Arbeitet ihr vielleicht in Einzelvergabe und macht die Bauleitung selbst?
Wörtlich steht bezogen auf die Auszahlungsvoraussetzungen:

Damit alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, benötigen wir vor der ersten Auszahlung noch folgende Unterlagen“

Man beachte das „vor der ersten Auszahlung“.

Dann kommt eine Auflistung mit Punkten wie Grundschuldbestellung, Bauwerkvertrag usw und:

Rechnungsvorlage Gewerke/Handwerkerrechnungen in Kopie in Höhe von x €“ wobei x genau die Summe der gesamten Baukosten ist.

Und nein, wir wollen alles über eine Baufirma abwickeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Tapsy26

@Ubibubi wie ging es am Ende aus? Die Klauseln kommen mir 1:1 bekannt vor und ich weiß, welche Bank gemeint ist.
Musste alles nach 6 Monaten abgenommen werden? Und gab es Auszahlungen, auch wenn nicht alles von der Liste "vor der ersten Auszahlung" erfüllt war?
 
Zuletzt aktualisiert 02.12.2025
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