Dachüberstand Grenzbebauung

5,00 Stern(e) 3 Votes
A

Andshey

Hallo,
ich habe folgendes Anliegen. Wir haben ein kompaktes Grundstück und müssen auf diesem ein Doppelbungalow errichten lassen, dabei ist jeder Meter den wir zur Grenze ausreizten können entscheidend.
Geplant ist ein Dachüberstand vom 0,5Meter. Wie mir bekannt ist muss der Abstand des Gebäudes (Mauer) zur Grenze 3Meter betragen. Muss der Dachüberstand dabei mit berücksichtigt werden? Sprich das die Mauer vom Haus zur Grenze quasi 3,50 Meter entfernt wäre?

Danke euch
 
Golfi90

Golfi90

Wir müssen 3m von der Grenze entfernt bleiben und der Dachüberstand bei uns beträgt 60cm. Dieser spielte aber bei uns keine Rolle.
 
S

Scout

Schau in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nach. In NRW etwa:

§ 6 Abs. 7 Satz 2
(7) Bei der Bemessung der abstandsfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die jeweilige Außenwand vortreten,
2. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen, wenn sie von den Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt sind,
 
seat88

seat88

Unser Haus steht 4m von der Grenze, haben aber 1,4m Dachüberstand. Bin der Meinung dass das reine Wandmaß zählt.
 
R

RaBa2020

Hallo
bei uns in NS muss der grenzabstand 3,00m bis zur Außenwand betragen bei einem Dachüberstand von 50cm inkl. Dachrinne.
bei einem dachübstand von bzw 75cm muss einen Abstand von 3,75m gehalten werden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben