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ᐅ Dachüberstand Grenzbebauung


Erstellt am: 14.11.19 14:30

Andshey14.11.19 14:30
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen. Wir haben ein kompaktes Grundstück und müssen auf diesem ein Doppelbungalow errichten lassen, dabei ist jeder Meter den wir zur Grenze ausreizten können entscheidend.
Geplant ist ein Dachüberstand vom 0,5Meter. Wie mir bekannt ist muss der Abstand des Gebäudes (Mauer) zur Grenze 3Meter betragen. Muss der Dachüberstand dabei mit berücksichtigt werden? Sprich das die Mauer vom Haus zur Grenze quasi 3,50 Meter entfernt wäre?

Danke euch
desixtor14.11.19 14:33
Ich kann nur von meinem Fall sprechen: Ja. Wir mussten 5,50m von der Grenze wegbleiben. 5m + Dachüberstand.
Golfi9014.11.19 14:37
Wir müssen 3m von der Grenze entfernt bleiben und der Dachüberstand bei uns beträgt 60cm. Dieser spielte aber bei uns keine Rolle.
Scout14.11.19 16:22
Schau in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nach. In NRW etwa:

§ 6 Abs. 7 Satz 2
(7) Bei der Bemessung der abstandsfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die jeweilige Außenwand vortreten,
2. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen, wenn sie von den Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt sind,
seat8814.11.19 17:46
Unser Haus steht 4m von der Grenze, haben aber 1,4m Dachüberstand. Bin der Meinung dass das reine Wandmaß zählt.
RaBa202021.01.20 13:03
Hallo
bei uns in NS muss der grenzabstand 3,00m bis zur Außenwand betragen bei einem Dachüberstand von 50cm inkl. Dachrinne.
bei einem dachübstand von bzw 75cm muss einen Abstand von 3,75m gehalten werden.
dachüberstandmaueraußenwand