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ᐅ Dachdämmung 2015 Spitzbogen Fragen


Erstellt am: 03.01.15 03:00

C
christhavista
03.01.15 19:33
Alles klar, danke für die hilfreiche Antwort!
Gibt es da dann einen Unterschied zur notwendigen Sanierung im Bezug eines Wohnraum-ausbaus, wenn die Heizungsanlagen der Wohnungen über Gas-etagenheizungen laufen?

Mfg
N
nathi
04.01.15 17:55
Wenn das Wohnraum werden soll, müssen doch die 2,50m Höhe eingehalten werden, oder bringe ich was durcheinander?
C
christhavista
04.01.15 18:02
Hallo,

Nach meinem Wissen muss über eine hälfte der Grundfläche eine Stehhöhe von 2,35 m (je nach Bundesland, hier geht es um NRW) an höhe haben, um als Wohnraum ausgebaut werden zu können.

Nochmal zurück zu dem Kamin. Hat jemand Erfahrungen damit? Muss ich daran irgendwas zwangsweise verändern wenn es als Wohnraum dienen soll?
(Das Haus hat 8 Wohneinheiten, GAS)

mfg und danke für alle hilfreichen Antworten und Anregungen

Grüße aus Kassel
B
blockhauspower
04.01.15 18:04
Ich versteh die Frage nicht und würde die an deiner Stelle eurem Schornsteinfeger stellen.
D
Doc.Schnaggls
05.01.15 11:26
Hallo,

vermutlich müsst Ihr beim Ausbau als Wohnraum auch über einen (inzwischen meist vorgeschriebenen) zweiten Rettungsweg nachdenken.

Dies kann ein Fenster mit einer vorgeschrieben Größe im Giebel oder ein spezielles Dachfenster (ggfls. mit zusätzlichen Trittstufen auf dem Dach) sein.

Dies würde ich vorab mit der zuständigen Baubehörde abklären.

Wie sieht es denn mit der Genehmigung zur Nutzung als Wohnraum aus?

Grüße,

Dirk
wohnraumgas