ᐅ Dachdämmung 2015 Spitzbogen Fragen
Erstellt am: 03.01.15 03:00
C
christhavista03.01.15 19:33Alles klar, danke für die hilfreiche Antwort!
Gibt es da dann einen Unterschied zur notwendigen Sanierung im Bezug eines Wohnraum-ausbaus, wenn die Heizungsanlagen der Wohnungen über Gas-etagenheizungen laufen?
Mfg
Gibt es da dann einen Unterschied zur notwendigen Sanierung im Bezug eines Wohnraum-ausbaus, wenn die Heizungsanlagen der Wohnungen über Gas-etagenheizungen laufen?
Mfg
C
christhavista04.01.15 18:02Hallo,
Nach meinem Wissen muss über eine hälfte der Grundfläche eine Stehhöhe von 2,35 m (je nach Bundesland, hier geht es um NRW) an höhe haben, um als Wohnraum ausgebaut werden zu können.
Nochmal zurück zu dem Kamin. Hat jemand Erfahrungen damit? Muss ich daran irgendwas zwangsweise verändern wenn es als Wohnraum dienen soll?
(Das Haus hat 8 Wohneinheiten, GAS)
mfg und danke für alle hilfreichen Antworten und Anregungen
Grüße aus Kassel
Nach meinem Wissen muss über eine hälfte der Grundfläche eine Stehhöhe von 2,35 m (je nach Bundesland, hier geht es um NRW) an höhe haben, um als Wohnraum ausgebaut werden zu können.
Nochmal zurück zu dem Kamin. Hat jemand Erfahrungen damit? Muss ich daran irgendwas zwangsweise verändern wenn es als Wohnraum dienen soll?
(Das Haus hat 8 Wohneinheiten, GAS)
mfg und danke für alle hilfreichen Antworten und Anregungen
Grüße aus Kassel
B
blockhauspower04.01.15 18:04Ich versteh die Frage nicht und würde die an deiner Stelle eurem Schornsteinfeger stellen.
D
Doc.Schnaggls05.01.15 11:26Hallo,
vermutlich müsst Ihr beim Ausbau als Wohnraum auch über einen (inzwischen meist vorgeschriebenen) zweiten Rettungsweg nachdenken.
Dies kann ein Fenster mit einer vorgeschrieben Größe im Giebel oder ein spezielles Dachfenster (ggfls. mit zusätzlichen Trittstufen auf dem Dach) sein.
Dies würde ich vorab mit der zuständigen Baubehörde abklären.
Wie sieht es denn mit der Genehmigung zur Nutzung als Wohnraum aus?
Grüße,
Dirk
vermutlich müsst Ihr beim Ausbau als Wohnraum auch über einen (inzwischen meist vorgeschriebenen) zweiten Rettungsweg nachdenken.
Dies kann ein Fenster mit einer vorgeschrieben Größe im Giebel oder ein spezielles Dachfenster (ggfls. mit zusätzlichen Trittstufen auf dem Dach) sein.
Dies würde ich vorab mit der zuständigen Baubehörde abklären.
Wie sieht es denn mit der Genehmigung zur Nutzung als Wohnraum aus?
Grüße,
Dirk
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