Dachausrichtung, gesetzliche Lage?

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I

Iba07

Hallo,

siehe Frage/Anliegen. Ich geht um Folgendes: Wir sind Studenten in Meckpomm und sollen eine vorhandene Straße neu planen. Nun gibt es Stimmen die meinen, dass es eine bestimmte Vorgabe (zur jeweiligen Straße) bzw. Richtlinie gibt die einem bis zu einen bestimmten Punkt vorschreibt wie ein Dach zur Straße ausgerichtet zu sein hat, ist das korrekt?

Vermutlich kommen jene Stimmen darauf, da es hier viele Straßen mit Häusern gibt, deren Dächer sehr einheitlich zur Straße ausgerichtet sind (keine Reihenhäuser).

Ich bin der Meinung, dass es völlig irrelevant ist und jedem Bauherren selbst obliegt wie er sein Dach (und somit unter Umständen auch Haus) zur Straße ausrichten möchte (im Rahmen der zur Bebauung ausgewiesenen Bebauungsfläche).

Lg,

Iba
 
E

Evolith

Nope. Im Bebauungsplan (so denn einer vorliegt) ist genau festgeschrieben, wie das Haus und damit das Dach auszurichten ist. Meist kann man das Haus in jede Himmelsrichtung gucken lassen, aber oft wird versucht, dem Stadtbild zuliebe, die Häuser parallel zur Straße auszurichten.
 
Nordlys

Nordlys

So ist es. Und gibt es keinen B Plan, sondern der 34 er Paragraph tritt ein, nach dem sich das neue Gebäude der umliegenden Nachbarschaft einzupassen hat,- und die hat allesamt West -Ost Giebelfirste, wirst Du keine Genehmigung für Nord Südfirst bekommen, wahrscheinlich jedenfalls nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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