BW: Dachüberstand außerhalb Baufenster Kenntnisgabeverfahren

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I

immermehr

Hallo zusammen,
ich konnte bisher keine richtige Antwort für dieses Thema finden.
Über Kenntnisgabeverfahren möchte ich meinen Bauantrag einreichen.
Problem: Dachüberstand (ca. 10m lang und nur bei einer Seite) ist ca. 30cm-50cm außerhalb von Baufenster. Alle Außenwände sind innerhalb Baufensters.

Der einzige Text, den ich gefunden habe ist:
Laut Bauordnung BW § 5 (6) Bei der Bemessung der Abstandsfläche bleiben außer Betracht
1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten

Was sind eure Meinungen/Erfahrungen?
 
E

Escroda

Ein untergeordneter Dachüberstand darf die Baugrenze überschreiten. Bis zu welchem Maß ein Dachüberstand untergeordnet ist, ist planungsrechtlich nicht geregelt. Aus Erfahrung sage ich: Bis 50cm untergeordnet, über 1m nicht untergeordnet, dazwischen kommt's auf die Funktion und die Wirkung im Gesamtkontext an. Dabei ist nicht das Maß der Überschreitung, sondern das Gesamtmaß des Dachüberstandes zu betrachten.

Wenn's noch um die "Stadtvilla" aus deinem anderen Thread geht, so halte ich die ca. 62cm für untergeordnet. Da aber beim Kenntnisgabeverfahren dein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser die volle Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften übernimmt, kommt es allein auf seine Auffassung an.
 
I

immermehr

Ein untergeordneter Dachüberstand darf die Baugrenze überschreiten. Bis zu welchem Maß ein Dachüberstand untergeordnet ist, ist planungsrechtlich nicht geregelt. Aus Erfahrung sage ich: Bis 50cm untergeordnet, über 1m nicht untergeordnet, dazwischen kommt's auf die Funktion und die Wirkung im Gesamtkontext an. Dabei ist nicht das Maß der Überschreitung, sondern das Gesamtmaß des Dachüberstandes zu betrachten.

Wenn's noch um die "Stadtvilla" aus deinem anderen Thread geht, so halte ich die ca. 62cm für untergeordnet. Da aber beim Kenntnisgabeverfahren dein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser die volle Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften übernimmt, kommt es allein auf seine Auffassung an.
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Ja, es handelt sich noch um mein Stadtvilla (Zeltdach, 10,07m lang).
Ich bin nun gespannt, was mein Architekt plant.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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