
Tarnari
Sodele, die Mängelrüge ist raus. Habe freundlich um Erfüllung des Vertrages durch Nacherfüllung gebeten. Als Frist habe ich „unverzüglich“ angegeben, da so weit ich das sehen konnte der BGH entschieden hat, dass es nicht einer Frist bedarf, sondern lediglich hervorgehen muss, dass „Eile geboten ist“. So in einem Urteil im Streit einer Frau gegen ein Küchenstudio, aufgrund diverser Mängel.
Parallel habe ich den Elektriker gebeten, mir zu bestätigen, dass die Elektrik nicht ursächlich ist, so wie den Photovoltaik-Installateur, dass auch eben diese nicht Ursache ist.
Parallel habe ich den Elektriker gebeten, mir zu bestätigen, dass die Elektrik nicht ursächlich ist, so wie den Photovoltaik-Installateur, dass auch eben diese nicht Ursache ist.