ᐅ Bodentiefe Fenster im OG ohne Brüstung
Erstellt am: 09.06.2021 19:27
K1300S 10.06.2021 15:13
nordanney schrieb:
Das ist aber etwas anderes als eine Terrassentür im OG ins Nichts.Volle Zustimmung, wobei das die Bauaufsicht nicht interessiert. Auch in unserem Fall (Dachterrasse ohne Absturzsicherung) muss quasi der Zugang zu selbiger versperrt sein. Reltaw2021 10.06.2021 16:00
K1300S schrieb:
Der "gedachte" Anwendungsfall für die Prüfung ist immer: Alkoholisierter Gast steht am Fenster. Er kann es gewiss noch öffnen (wenn es denn zu öffnen ist) - und damit auch rausfallen. Deswegen muss irgendein mechanischer Schutz vor dem Herausfallen existieren.Mein Betrunkener müsste wach genug sein, um alle versteckten Schlüssel zu finden.
Diese Was-wäre-wenn-Fantasie ist für vermietete Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser sicher nicht zu eng gedacht. Aber wenn man weiß, welche Bewohner zu welchen Räumen Zutritt haben, sind die Risiken überschaubar.
Ich frage mich nur, ob der Aufsichtsbeamte diesen Gedanken mitgehen kann.
nordanney 10.06.2021 16:02
Reltaw2021 schrieb:
beamteSagt das nicht schon alles?xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
hampshire 10.06.2021 16:07
Reltaw2021 schrieb:
Ich frage mich nur, ob der Aufsichtsbeamte diesen Gedanken mitgehen kann.Das kann er sicher. Und er wird richtigerweise etwas in die gelebte Praxis denken. Zudem ist er verantwortlich für den richtliniengetreuen Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme. Was Du danach machst ist weitgehend Deine Sache und Dein Haftungsrisiko. Es ist nicht zielführend, den Aufsichtsbeamten zu irgendeinem Augenzudrücken bewegen zu wollen. Dein privates Haus verliert ja nicht irgendeine Zulassung oder droht stillgelegt zu werden. RomeoZwo 10.06.2021 16:11
Reltaw2021 schrieb:
Echt? Kannst du Mal ein Bild zeigen? Kann mir nicht vorstellen, wie so etwas aussieht.Google mal nach Warema Visio Neo. Die haben wir auch. Raffstores laufen außerhalb. Hatten schon oft Besuch, die gefragt haben wie wir das mit der Absturzsicherung gemacht haben (beim Anblick von innen). Fallen bei geschlossenen Fenster wirklich kaum auf. K1300S 10.06.2021 16:22
Reltaw2021 schrieb:
Ich frage mich nur, ob der Aufsichtsbeamte diesen Gedanken mitgehen kann.Ein Bekannter von uns arbeitet in dem Bereich. Kann er nicht, es sei denn, er ist selbst betrunken genug. 😉