ᐅ Bodenplatte falsch positioniert
Erstellt am: 21.06.2020 03:21
Octrineddy 24.06.2020 11:06
Wenn es einen Werkvertrag gibt, ist der Erfolg "versprochen". Wenn der Erfolg darin liegt, eine Bodenplatte der Qualität X an Position Y zu errichten, dann sollten X und Y schon stimmen. Das der Rohbauer das natürlich anders sieht ist klar...
Ben-man 24.06.2020 11:14
Sehe das wie Octrineddy, vor allem wenn der Platz von den 20cm für andere Dinge (beispiel Carport) verplant war. Dass der Carport dann "nur" 20cm schmäler wird, spielt keine Rolle. "Der Aufwand steht aber nicht im Verhältnis zum „Leiden“" kann man doch so gar nicht sagen. Und ab wann ist es denn ein "richtiges Leiden"? Allein dem Rohbauer mit einer Klage zu drohen (ob man das jetzt will oder nicht und ob das die feine Art ist oder nicht sei mal dahin gestellt) wird ihn dazu bewegen seinen Fehler zu korrigieren. Also "muss" er gewisserweise doch - vielleicht nicht freiwillig oder laut Gesetz, aber dass der Rohbauer es darauf ankommen lässt ist doch mehr als unwahrscheinlich.
TE hat es ja klären können, wäre auch für mich die einzige Lösung gewesen.
TE hat es ja klären können, wäre auch für mich die einzige Lösung gewesen.
Snowy36 24.06.2020 13:12
Meiner Erfahrung nach macht das freiwillig fast keiner ... war sehr überrascht zu sehen dass die Nachbarn es hinbekommen haben dass der Handwerker die Einfahrt nochmal neu pflastert , weil sie buckelig war ...
Wir haben immer nur gehört:
- das machen wir immer so
- Gehört so
- Ist nach DIN so in Ordnung
Am Ende hatten wir echt keinen Bock mehr u haben viele Dinge selber nachgearbeitet
Wir haben immer nur gehört:
- das machen wir immer so
- Gehört so
- Ist nach DIN so in Ordnung
Am Ende hatten wir echt keinen Bock mehr u haben viele Dinge selber nachgearbeitet
Escroda 24.06.2020 18:51
Matthew03 schrieb:
...bei uns waren es schlappe 50cmDatjibbetjajanit. Das wäre ein Verstoß gegen Art. 3 von Et Rheinisch JrundjesetzEt hätt noch emmer joot jejange
neutronbx 25.06.2020 01:14
Ben-man schrieb:
Muss er doch. Er hat vorher Pläne bekommen aber nicht danach gearbeitetJapp. Er hat sich sogar von alleine dazu entschieden. Er meinte ist ihm lieber als sich mit GU und Bauherr zu ärgern
ypg 25.06.2020 08:49
Ben-man schrieb:
Allein dem Rohbauer mit einer Klage zu drohen (ob man das jetzt will oder nicht und ob das die feine Art ist oder nicht sei mal dahin gestellt) wird ihn dazu bewegen seinen Fehler zu korrigieren.Von Drohungen würde ich absehen!Ben-man schrieb:
Also "muss" er gewisserweise doch - vielleicht nicht freiwillig oder laut Gesetz,Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.Dass der BU von selbst die Korrektur vornimmt, ist toll und für Bauherren eine Selbstverständlichkeit.
Aber es ist nun mal so, dass, wenn er es drauf ankommen lassen hätte, und es wäre juristisch geprüft worden, dann würde diese Instanz abwägen! Schaden, Leid und Aufwand etc.
Und da würde der TE sehr wahrscheinlich auf seiner jetzt vorhandenen Bodenplatte bauen müssen, hätte aber einen finanziellen Ausgleich bekommen.
Anders würde die Entscheidung dann wohl aussehen, wenn es jetzt 2,80 sind. Dann steht nämlich nicht nur das Leid des einzelnen TEs in Diskussion, sondern wäre auch ein Verstoß gegen allg. Verordnungen.
Aber wie schon gesagt: hätte, wenn und aber.
Ist toll, dass der BU positiv reagiert hat.
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