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ᐅ Bodenabfluss vergessen. Was kostet nachträgliche Installation?


Erstellt am: 20.11.17 15:16

Bau-Schmidt21.11.17 07:47
Neuland1986 schrieb:
Nach diversen Telefonaten und Hausbesichtigungen wurde der Abfluss bereits vom "Rohbauer" in der Bodenplatte etc. vergessen.
Warum fällt es denn jetzt erst auf?
Farilo21.11.17 09:20
Bieber0815 schrieb:
Hier ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, aber für zukünftige Bauherren gilt folgender Rat:
- Vor(!) der Unterschrift eine anwaltliche Beratung wahrnehmen.
- Den Bau konsequent überwachen, es tut ja doch kein anderer.
- Nicht bis zur Abnahme warten, sondern zügig Mängel melden (schriftlich).
- Auf Mangelbeseitigung bestehen.
- Bei der Abnahme unbedingt(!) die Rechte bzgl. bekannter Mängel vorbehalten.
Ouha... Da wird bestimmt jetzt ein User kommen und sagen:

"Nimm nen paar Brötchen und nen Bier mit zum Rohbauer, frag ihn nach seiner und dessen Familie Gesundheit. Frag ihn wie sich die Kinder in der Schule machen. Zeig interesse.
Dann gibst Du ihm 500mehr als er eigentlich kostet und alles wird laufen."

ypg schrieb:
Der feine Unterschied zwischen MUSS und KANN.
Der Abfluss im Boden mag seinen Sinn haben, dennoch beweisen Dir 99,9% aller Haushalte, dass es auch ohne geht.
Das ist ja mal die blödeste "Argumentation" die ich je gehört habe.
Dann kann man ja auch mal eben z.B. eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung vergessen einzubauen, obwohl diese in der Bauleistungsbeschreibung steht.
Wieso?! Funktioniert doch bei allen anderen auch ohne.
chand198621.11.17 09:36


Bor ey. Eine vergessene Kontrollierte-Wohnraumlüftung macht 24/7 eine erhebliche Wohnwertminderung, ein im Hauswirtschaftsraum vergessener Abfluss nur in einem sehr unwahrscheinlich eintretenden Bedarfsfall. So von wegen Argumentation...
( oder sollte der auch anderen Zwecken dienen? )

Im vorliegenden Fall ist eine nachträgliche Anbringung nur mit Teilabriss möglich. Für Recht haben kann man sich hier also auch nichts kaufen.

Versuchen, das Maximum an finanzieller Entschädigung rauszuholen, ist das einzig ratsame in dem Fall.
Allerdings finde ich persönlich schon, dass so ein Fehler nicht mit ein paar hundert Euro abgegolten sein kann.
Wenn ohne anwaltlichen Beistand da Peanuts verteilt werden sollen, halte ich mindestens Beratung durch einen RA vom Fach(!) für angebracht.

Man hat was anderes geliefert bekommen als vereinbart. Umtausch/Nachrüstung unmöglich. Kompensation in Geld der einzige Weg. Hier würde ich den Verantwortlichen durchaus bluten lassen. Ist ja kein nebensächlicher 08/15-Fehler.
ypg21.11.17 09:55

Meine Argumentation steht in meinem ersten Beitrag. Was Du zitierst, ist meine Antwort auf 11ant.
11ant21.11.17 12:54
Zu so einem Bodenabfluß gehören auch Rohre. Wer den als Ergänzung zur Standard-Bauleistungsbeschreibung überlesen hat, übersieht ihn unmöglich auch noch in allen Zeichnungen.

Aber er hat ein mieses Mehraufwand-Gewinn-Verhältnis. Da muß man kein großer Schelm sein, um zu denken, den könnte jemand absichtlich vergessen haben. Und daher würde ich schon aus pädagogischen Gründen den Schuldigen den Boden aufreißen lassen, bis er sich freut, daß es nur der Boden ist, der aufgerissen wird.

Erhöhtes Beförderungsentgelt heißt das in der Straßenbahn ;-)
wohnraumlüftungbauleistungsbeschreibung