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ᐅ Bevorstehender Hauskauf mit oder ohne Erbbaurecht kaufen?


Erstellt am: 16.08.2017 16:25

Nordlys 19.08.2017 14:08
Der Notar könnte einen Passus aufsetzen, der sinngemäss sagt, der Erwerber weiss, dass es keinen Energieausweis gibt und verzichtet auf diesen. Das ginge. Wenn zum Beispiel bei Ölheizung die letzten drei Tankrechnungen vorliegen und drei Stromrechnungen dazu, kann man als Erwerber auch auf den blöden Ausweis verzichten, weil man ja dann weiss, was das Haus so verbraucht. Karsten

ypg 19.08.2017 14:57
Nordlys schrieb:
Der Notar könnte einen Passus aufsetzen, der sinngemäss sagt, der Erwerber weiss, dass es keinen Energieausweis gibt und verzichtet auf diesen. Das ginge. Wenn zum Beispiel bei Ölheizung die letzten drei Tankrechnungen vorliegen und drei Stromrechnungen dazu, kann man als Erwerber auch auf den blöden Ausweis verzichten, weil man ja dann weiss, was das Haus so verbraucht. Karsten

Ja, so haben wir es beim Verkauf gehandhabt. Das war allerdings vor5 Jahren... mir ist's, als wenn sich das geändert hat [emoji848]
Aber gut... zumindest haben wir es angesprochen [emoji2]

30156030 19.08.2017 15:06
Ich hab ebenfalls nach dem Energieausweis gefragt. Klar.....
Ein Bedarfsaufweis kostet ca. 400 und ein Verbrauchsaufweis ca. 40....
Die Sinnhaftigkeit und die Aussagekraft eines Bedarfsausweis sei mal jetzt so dahin gestellt.....

Nordlys 19.08.2017 15:25
ypg schrieb:
Ja, so haben wir es beim Verkauf gehandhabt. Das war allerdings vor5 Jahren... mir ist's, als wenn sich das geändert hat [emoji848]
Aber gut... zumindest haben wir es angesprochen [emoji2]

März 2016 ging das auch noch.

Jay69 21.08.2017 22:52
Du gehst ja erst einmal zu beiden hin, lässt dich beraten, dir ein Konzept sowie einen Finanzierungsvorschlag erstellen und bekommst einen Eindruck von dem jeweiligen Berater. Eine konkrete Finanzierungsanfrage wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht.

30156030 05.09.2017 08:40
Hallo zusammen,
es gibt noch nicht konkretes. Wir haben für unser Vorhaben jeweils ein Angebot von der Deutschen Bank (Finanzvermittler), der Volksbank (Finanzvermittler) und der regionalen Sparkasse. Wir werden wohl das Angebot der Sparkasse annehmen. Die Sparkasse konnte uns aber noch keine genaue Zusage geben, da der Erbpachtvertrag noch fehlt, auf den warten wir nun sehnsüchtig....

Eine Frage zur Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht: Wie berechnet sich diese denn genau? Ist meine Rechnung richtig?

Jahreswert Erbbauzins: 141€
Vervielfältiger Anlage 9a BewG für Laufzeit 35 Jahre: 15,184
Gegenleistung: 141€ x 15,184 = 2277,22€

Wird dann von der Gegenleistung 2277,22€ dann der Hebesatz (6,5% in NRW) als Grunderwerbsteuer rangezogen? D.h. die Grunderwerbsteuer wäre dann: 6,5% von 2277,22€ = 148€ ?
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