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ᐅ Bevorstehender Hauskauf mit oder ohne Erbbaurecht kaufen?


Erstellt am: 16.08.2017 16:25

ypg 18.08.2017 12:53
Caspar2020 schrieb:
(1) Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf,...
Grundsätzlich ist man vor der Erlöschung schon tätig geworden (indem man sich halt vor Ablauf über Möglichkeiten mit dem Vertragspartner auseinander setzt) und wendet diesen Rückkauf ab.
Caspar2020 schrieb:
Als Inhalt des Erbbaurechts können Vereinbarungen über die Höhe der Entschädigung und die Art ihrer Zahlung sowie über ihre Ausschließung getroffen werden.

Damit ist gemeint, dass es individuelle Verträge gibt, mit denen man sich mal befassen sollte

Insofern sollte man hier mal erst mal den Vertrag diskutieren und nicht Gesetzestexte

Caspar2020 18.08.2017 13:04
ypg schrieb:
(indem man sich halt vor Ablauf über Möglichkeiten mit dem Vertragspartner auseinander setzt) und wendet diesen Rückkauf ab.

Natürlich; und stellt erst dann fest, das man in einer denkbar schlechten Verhandlungs-Position ist. Der Erbpachtgeber muss theoretisch nichts unternehmen, wenn nicht was anders vereinbart wurde (z.b. kein Vorrecht auf Erneuerung eingeräumt wurde).
Daniel-Sp schrieb:
kann dann doch eine Entschädigung vertraglich ausgeschlossen werden?

Theoretisch ja; praktisch aber nicht, weil die Rechtsprechung da wohl mal gesprochen hat. Die paar Verträge die ich kenne, erwähnen die 2/3 explizit.

Für den TE werden aber tatsächlich 3 Aspekte wichtig sein.

- Ist nur ein Vorkaufsrecht vereinbart, oder tatsächlich das jederzeit gekauft werden darf. Manche Leute verwechseln das nämlich gerne.

- Und ob so was drin steht wie:
" Die Beleihungen des Erbbaurechts dürfen 90 Prozent der Baukosten ausschließlich des Architektenhonorars nicht überschreiten. "

- Und wie die Verlängerung der Erbpacht für das betroffene Grundstück geregelt ist. Sprich gibt es zumindest ein Vorrecht auf Erneuerung. (wobei das allein noch nichts heißt; man könnte das aushebeln, indem man kein vorkaufsrecht vereinbart hat, und das Grundstück nicht mehr weiter als erbpachtgrundstück betreiben will (Laienmeinung).
ypg schrieb:
Insofern sollte man hier mal erst mal den Vertrag diskutieren und nicht Gesetzestexte

Diese Diskussion bis jetzt sollte schon mal verdeutlichen das Erbbaupacht ein Feld mit vielen Minen sein kann. Insbesondere wenn der Verkäufer diesem auch erst mal nicht zu Verfügung stellen kann.

und je nach tatsächlicher Gestaltung sind es 35 Jahre nicht wert. Deshalb, auch diesen nach Verfügung fachlich prüfen lassen.

ypg 18.08.2017 13:30
Caspar2020 schrieb:
Natürlich; und stellt erst dann fest, das man in einer denkbar schlechten Verhandlungs-Position ist. Der Erbpachtgeber muss theoretisch nichts unternehmen, wenn nicht was anders vereinbart wurde (z.b. kein Vorrecht auf Erneuerung eingeräumt wurde).

Nur mal auf die Schnelle:
bei wem bekommst Du für Dein 80 oder 100jähriges Haus noch etwas, ausser gerade mal Deinen Grundstückswert?

Caspar2020 18.08.2017 13:36
Wenn das gut in Schuss ist bzw. kernsaniert, bzw. du ein neues Haus darauf gesetzt hattest nach 70 Jahren...

und selbst wenn nicht. Es ist immer noch "dein" Haus; und dann auf einmal nicht mehr.

30156030 18.08.2017 13:43
Eieiei... ich merk schon, dass das Thema Erbbaurecht nicht so trivial ist, wie es scheint.

Nochmal zur Klarstellung in meinem Fall:

- Der Verkäufer hat das Haus von seinem verstorbenen Vater geerbt und will dieses nun privat verkaufen
- Der Eigentümer des Grundstücks ist das Land NRW

Ich habe den Verkäufer gebeten beim Land NRW den Erbpachtvertrag anzufragen. Kontakt zum Land hatte er schon, da er ja die Einverständniserklärung für den Verkauf des Hauses braucht. Der zuständige Sachbearbeiter ist aber im Urlaub und ab Montag erst erreichbar.

Wie viel allein das Haus Wert ist, weiß ich natürlich auch nicht genau. Ein Verkehrswertgutachten muss ich jetzt auch nicht unbedingt haben, da..

1. Mir das Haus für den Preis Wert ist (Den Verkaufspreis gestaltet gerade in der heutigen Zeit der Markt, nicht das Gutachten).
2. Die Bank selbst zwecks Finanzierung den Wert ermittelt.

Weiß jemand zufällig welche Kriterien die Bank zur Wertermittlung nimmt? Kann man den Wert selber grob errechnen?

Als Beispiel: Ein Freund hat vor kurzem ein Einfamilienhaus gekauft. Bj. 1950, 135qm, guter Zustand (jedoch noch die alten Fenster usw. drin). Wert des Hauses lt. Verkehrswertgutachten: 88t€

Caspar2020 18.08.2017 14:03
Was bei dir konkret sein wird; we shall see. Man sollte nur im Hinterkopf behalten, das Erbpacht kein Ponyhof Konstrukt darstellt.
30156030 schrieb:
ch habe den Verkäufer gebeten beim Land NRW den Erbpachtvertrag anzufragen.

Sehr gut
30156030 schrieb:
Wie viel allein das Haus Wert ist, weiß ich natürlich auch nicht genau. Ein Verkehrswertgutachten muss ich jetzt auch nicht unbedingt haben, da..

Das wird die Bank schon. Keine Sorge. Die werden den Wert schon ermitteln. Insbesondere die verbleibenden Jahre der Erbpacht werden den nicht in die Höhe treiben.

---
Wird dann mal interessant zu hören wer von den Banken bzw Beratern überhaupt in ein Angebot bzw. Die Arbeit dazu machen werden.
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