bevorstehender Grundstückskauf - Fragen zum Bebauungsplan

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Y

ypg

zu 1:
Ein kleiner Geräteschuppen (ca 2m x 2m) ist aber schon machbar, oder? Ist ja kein Nebengebäude im klassischen Stil...
Meines Wissens ist auch ein Gartenschuppen ein Nebengebäude. Man kann den Punkt sehr gut verstehen und Gartenhäuser ausklammern, wenn man mal versteht, worin der Sinn der Bepflanzung gesehen wird:
Man soll dort nichts bauen, sondern man soll die Fläche für das Allgemeinwohl bepflanzen und pflegen.
Aber grundsätzlich ist doch die Gestaltung innerhalb des Grundstücks relativ frei?
....oder denk ich da viel zu optimistisch? Also Vorschriften für Bepflanzung etc hab ich keine gefunden!
Nachbarschaftsrecht. Da müsste es drin stehen.
Das ich nicht alles bepflastern darf, ist mir schon bewußt. Aber dafür gibt's doch den Grundflächenzahl-Wert, oder?
Grundflächenzahl bezieht sich auf überbaubare Fläche, nicht bepflanzte Fläche.

Du wirst mehr Info bekommen über Eure LBO.
 
Stravanzer

Stravanzer

Selbst einen Rasenmäherschuppen sehe ich im Pflanzgebotsstreifen nicht. Eine Hecke ist da auch nicht als Sichtschutz für Dich gedacht, sondern eher im Sinne der Flora und Fauna, also gerade für ein noch ewig nicht bebautes Feld von Nutzen. Kann es sein, daß Du das Grundstück nur aus der Planzeichnung kennst, Du stellst hier nach meinem Empfinden Fragen nach Peanuts, aber nicht nach Essentials: 1. ich sehe Knödellinien westlich Deines Grundstücks und östlich des Ostnachbarn - welche anderen Bedingungen gelten für Euch beide ?; 2. ich sehe 2 m Höhenunterschied in Deinem Baufenster - ob Steigung oder Gefälle, erkenne ich nicht; ich sehe Baukörperdarstellungen, die darauf hinweisen, daß hier Doppelhaushälften gewünscht werden - willst Du eine solche ? (dann gebe hier in die Suche mal 11ant und Doppelhaus bzw. Doppelhaushälfte ein, ebenso Mitkeller / Ohnekeller, ich habe zu den Besonderheiten des Doppelhausbaus schon allerlei geschrieben).

Ceterum censeo, @ all: Leute, hört bitte endlich damit auf, in den Bebauungsplänen nur in Eure Grundstücke reinzuzoomen, so erkennt man ganze Schiffsladungen höchst relevanter Zusammenhänge nur zufällig oder garnicht !
Hallo 11ant,

Danke erstmal für deine Antwort.

Ich habe den kompletten Bebauungsplan nun hier im Anhang, dürfte nun zur Erleichterung beitragen. :) (mea culpa)
Den angestrebten Bauplatz habe ich rot markiert in der Planungszeichnung, sowie mit einem roten Punkt die Seite der Doppelhaushälfte markiert.
Die andere DH-Hälfte soll mit einem Baupartner zeitgleich gebaut werden.

Warum ich wegen dieser Beflanzung angefragt habe, hat folgenden Grund:
Für uns ist entscheidend, wo wir die DDH in dem Baufenster (blau dargestellt) hinsetzen sollen/können.
Entweder komplett an die Grenze zur Straße oder eben weiter nach hinten versetzt, von der Straße weg entfernt.
Denn wenn wir 3m von dieser "PRIVATEN Grünflache" nicht verwenden können bzgl. Bepflanzung, dann ist das schon eine Überlegung wert meiner Meinung nach.
Es ist mit Sicherheit nicht "Kriegsentscheidend" oder mit deinen Worten "Peanuts", jedoch soll das Grundstück dann auch weitestgehend nach unseren Vorstellungen nutzbar sein bzgl. geräteschuppen oder eben Rasenfläche mit Zaun!
Bei diesem Grundstück reden wir von 314qm und die Doppelhaushälfte soll in den Maßen 7m x 10m gebaut werden.

Wie du richtig erkannt hast, handelt es sich um eine Hanglage, und ich kenne das Grundstück nicht nur auf dem Papier, sondern auch real.
Das Baugebiet wird in meinem Wohnort erstellt. Derzeit werden die Erschließungsarbeiten vorgenommen.
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I

icandoit

Da solltest dein Bauamt Fragen.

Ich habe das gefunden.

5. Abstandsflächen Dachgauben nach Art. 6 Abs. 8 BayBO 2013 Dachgauben dürfen als „untergeordnet“ angesehen und somit bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht gelassen werden, soweit sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5m in Anspruch nehmen. Zugleich darf die Ansichtsfläche „untergeordneter“ Gauben jeweils nicht mehr als 4m2 betragen und eine Höhe von max. 2,5 m aufweisen.

Bei uns im Bebauungsplan hat man die Abmessungen noch zusaetzlich beschnitten.
 
Y

ypg

Denn wenn wir 3m von dieser "PRIVATEN Grünflache" nicht verwenden können bzgl. Bepflanzung, dann ist das schon eine Überlegung wert meiner Meinung nach.
Dürft Ihr doch - nur eben mit Pflanzen aus der Pflanzliste.
Bei Hauslänge von 10 Metern würden Euch ca. 12,5 Meter* an hinterem Gartenland bleiben + der bepflanzte Streifen. Das ist mehr als so manch Einfamilienhausbesitzer "hinter" seinem Haus hat.
* die Länge des gesamten Grundstücks ist hier geraten.
 
Stravanzer

Stravanzer

Dürft Ihr doch - nur eben mit Pflanzen aus der Pflanzliste.
Bei Hauslänge von 10 Metern würden Euch ca. 12,5 Meter* an hinterem Gartenland bleiben + der bepflanzte Streifen. Das ist mehr als so manch Einfamilienhausbesitzer "hinter" seinem Haus hat.
* die Länge des gesamten Grundstücks ist hier geraten.
...die Länge des Grundstücks sind ca 28,5m und die Breite bei ca 11m. Baugrenze zum Nachbargrundstück sind 3m.
(ausgenommen die Garage, die darf grenzseitig gesetzt werden)

Die Baugrenzen bzw das Baufenster für den Hauskörper sind 17m in der Länge. Von der Einfahrtsseite muß ich schon mal 5,5m einrücken wegen der Garage.
Die DH-Hälfte wollten wir eigentlich nochmal um 2,5m nach hinten setzen wegen eines Lichthofs für den Keller.
Unser Junior (14) möchte nämlich ein Kellerzimmer....dann sind wir Gesamt bei ca 18m Haus-Rückwand. Bleiben dann noch ca 10,5m Garten-Hinterland.
Dann noch 3m Terrassenbreite (Gesamt 21m | Hauskörper + Terrasse).
Wenn ich dann diese 3m Bepflanzungsbreite abziehe, dann bleibt noch ein ein "Rest-Grünstreifen" von ca 4,5m x 11m.
Sollten wir dann noch einen kleinen Geräteschuppen reinnehmen, wird die Grünfläche halt leider dann immer weniger....und genau da Suche ich irgendwie die Balance zu finden....
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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