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ᐅ bevorstehender Grundstückskauf - Fragen zum Bebauungsplan


Erstellt am: 11.01.21 13:12

ypg12.01.21 13:11
Ich würde den Lichthof im Norden an der Nachbarsgrenze machen und die Terrasse mehr in den Westen, also über Eck. Gartenhaus auch in den Norden. Neben der Garage könnte man dann schottern und als Stellplatz oder Klön/Nachbarterrasse nutzen.
Gartenhaus könnte auch vorn rechts.
11ant12.01.21 13:47
Die "Peanuts" meinte ich relativ, aber hier ist es wenig dramatisch: die Knödellinien grenzen nur die Grundstückspaare von den nächsten ab, für die dann eine um einen halben Meter abweichende Bezugshöhe gilt. Merkwürdigerweise gilt für die Garagen, daß man sie nicht mit seinem eigenen Doppelhauspartner, sondern mit dem Nachbarn zur anderen Seite (also mit anderer Bezugshöhe) abstimmen muß. Ihr könnt hier II + D bauen, wobei man das nicht ausnutzen muß, II ohne D ginge auch. Sage mal genaueres zu den Grundstücksmaßen. Die Grundstücke scheinst Du mir hier ein Hauspaar ggü. den ersten Skizzen verschoben markiert zu haben. Statt Seite 4 des Bebauungsplanes hast Du wohl Seite 3 gedoppelt.

Mit dem Partner gemeinsam zu bauen, ist sehr ratsam; am besten auch gemeinsam zu planen. Das bedeutet allerdings nicht gleiche Hausformate wählen zu müssen, und ich rate hier sogar zu ungleichen: nämlich in Eurer Hälfte die ganze Baufenstertiefe auszuschöpfen und das Haus lieber zugunsten eines breiteren Westgartens schmaler zu machen.
Wolkensieben12.01.21 13:56
Stravanzer schrieb:

zu 1:
Ein kleiner Geräteschuppen (ca 2m x 2m) ist aber schon machbar, oder? Ist ja kein Nebengebäude im klassischen Stil...
Nein
Stravanzer12.01.21 15:04
11ant schrieb:

Die "Peanuts" meinte ich relativ, aber hier ist es wenig dramatisch: die Knödellinien grenzen nur die Grundstückspaare von den nächsten ab, für die dann eine um einen halben Meter abweichende Bezugshöhe gilt. Merkwürdigerweise gilt für die Garagen, daß man sie nicht mit seinem eigenen Doppelhauspartner, sondern mit dem Nachbarn zur anderen Seite (also mit anderer Bezugshöhe) abstimmen muß. Ihr könnt hier II + D bauen, wobei man das nicht ausnutzen muß, II ohne D ginge auch. Sage mal genaueres zu den Grundstücksmaßen. Die Grundstücke scheinst Du mir hier ein Hauspaar ggü. den ersten Skizzen verschoben markiert zu haben. Statt Seite 4 des Bebauungsplanes hast Du wohl Seite 3 gedoppelt.

...du hast Recht. Habe tatsächlich die Seite 3 gedoppelt und als Seite 4 verkauft. 🙂
Häng diese nun aber mit an...und mehr offizielle Unterlagen habe ich nicht.
11ant schrieb:

Mit dem Partner gemeinsam zu bauen, ist sehr ratsam; am besten auch gemeinsam zu planen. Das bedeutet allerdings nicht gleiche Hausformate wählen zu müssen, und ich rate hier sogar zu ungleichen: nämlich in Eurer Hälfte die ganze Baufenstertiefe auszuschöpfen und das Haus lieber zugunsten eines breiteren Westgartens schmaler zu machen.

Wie schon erwähnt, die Größe des DH-Grundstücks sind ca 11m x 28,5m.
Wenn ich nun die gesamte Baufenstertiefe auschöpfen möchte/sollte, dann bau ich ja eher einen Schlauch mit Beispiel ca 5m x 13/14m.
Ist der vermeintliche "Mehrwert" dann auch wirklich gegeben?
Ok, für die Außenanlagen/Garten schon, jedoch für die Raumplanung sehe ich das eher skeptisch bzw, dass überschreitet derzeit meinen Horizont... ;-)

Pflanzliste mit Laub- und Obstbäumen für Garten- und Grundstücksplanung.
11ant12.01.21 16:02
Stravanzer schrieb:

mehr offizielle Unterlagen habe ich nicht.
Lag ich auch richtig, daß Du das Doppelhaus "verschoben" hast - welche Lage wäre dann die richtige von beiden ?
Hast Du nur diese Seiten bekommen, oder ist das schon der ganze Plan ?
Stravanzer schrieb:

Wie schon erwähnt, die Größe des DH-Grundstücks sind ca 11m x 28,5m.
Wenn ich nun die gesamte Baufenstertiefe auschöpfen möchte/sollte, dann bau ich ja eher einen Schlauch mit Beispiel ca 5m x 13/14m.
Ist der vermeintliche "Mehrwert" dann auch wirklich gegeben?
Ok, für die Außenanlagen/Garten schon, jedoch für die Raumplanung sehe ich das eher skeptisch bzw, dass überschreitet derzeit meinen Horizont... ;-)
Meinen auch - wie kommst Du darauf, daß ich es so schmal meinte ?
Hausbautraum2012.01.21 16:12
Also in unserem Bebauungsplan in Bayeen gibt es auch Grünstreifen und unsere Gemeinde erlaubt definitiv keinen Schuppen und sei er winzig klein. Zaun haben aber alle Grundstücke mit Grünstreifen
gartenhausgrundstückebaufenstertiefegrünstreifen