Berufsgenossenschaft hat das Gerüst gesperrt bei Eigenleistung?

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Mürker13

Guten Abend,

wie im Titel schon beschrieben wurde mir von der BG Bau per Brief das weiterarbeiten auf dem Gerüst untersagt. Nun finde ich im Internet nur das ich meine Helfer schützen muss vor Gefahren. Da ich alles selber Mauer und das Gerüst benutze ohne Helfer frage ich mich ob er mir sowas untersagen kann auf meinen Grundstück. Bei Helfern verstehe ich es ja wegen versichert über die BG Bau. Hat jemand Fakten oder irgendwelche Quellen worauf man sich beziehen kann?
 
H

haydee

Du hast die Vorschriften der UVV zu beachten.
Das hast du anscheinend nicht.
Die Baugesetzbuch muss das prüfen und hat bei dir Mängel festgestellt.
 
M

Mürker13

Mit welcher Begründung?
die Begründung sind fehlenden innenliegenden Leitern, geht nicht umschließend um den Bau herum und und und. Es sind natürlich alle Mängel die angekreidet werden Gerechtfertigt. Würde Helfer auch nicht aufs Gerüst lassen, ist nur für mich zum Mauern aber naja. Dachte wenn man alles ohne Helfer macht hat die BG nichts zu melden. Aber werde diesbezüglich noch einmal beim Anwalt nachhaken
 
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nordanney

Wenn Du alleine baust, geht die BG Bau diese Maßnahme einen Scheißdreck an, da sie für Euch nicht zuständig ist. Da kannst Du bauen wie Du willst.
Schmeiß den Brief weg und das war es. Die BG Bau ist nicht zuständig für Eigenleistung durch die Bauherren. Du bist auch nicht bei denen versichert o.ä.
 
M

Mürker13

Wenn Du alleine baust, geht die BG Bau diese Maßnahme einen Scheißdreck an, da sie für Euch nicht zuständig ist. Da kannst Du bauen wie Du willst.
Schmeiß den Brief weg und das war es. Die BG Bau ist nicht zuständig für Eigenleistung durch die Bauherren. Du bist auch nicht bei denen versichert o.ä.
davon bin ich auch ausgegangen, war mir aber halt nicht so recht sicher weil die gute Aufsichtsperson einen nicht so guten Ruf hat ;) Deswegen sollte ich mir bevor ich sowas mache 100% sicher sein. Keine lust auf hoher Bußgelder
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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