ᐅ Beliebig hohe Sondertilgungen nach 10 Jahren gesetzlich möglich?
Erstellt am: 28.01.16 08:11
Guten Morgen zusammen,
wir beschäftigen uns momentan mit der passenden Finanzierung unseres Vorhabens. Da wir dazu auch zu unserer Hausbank gehen werden, die aber längere Zinsbindungen als 10 Jahre nur mit Kombirenditen anbietet, wollte ich mich jetzt mal schlau machen, wie das denn genau abläuft.
Unabhängig von meiner Meinung über solche Konstrukte, bin ich dabei über Google mit der Suche "kombikredit sinnvoll" auf eine PDF gestoßen, welche auf der Seite svbo.de angeboten wird. Darf ja nicht verlinken glaube ich
Darin enthalten in der grünen Box "Ausflüchte der Bausparkassen" ist die Aussage, dass man bei einem normalen Bankdarlehen mit einer Zinsbindung von über 10 Jahren beliebig hohe Sondertilgungen machen darf. Mann müsse sie nur mindestens 6 Monate vorher ankündigen.
Bisher war mir nur das Sonderkündigungsrecht bekannt, welches mir 10 Jahre nach Abruf der Darlehenssumme erlaubt, den Kredit mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Aber Sondertilgungen?
Da bei uns in 10-15 Jahren höhere Beträge frei werden sollten (Schenkungen oder Erbschaften), die wir zwar nicht einplanen, könnten wir die so in unsere Tilgung einfließen lassen, selbst wenn es über die obligatorischen 5% drüber gehen soll.
Problem an der Sache, ich finde dazu sonst nichts, weiß darüber jemand näher Bescheid?
Danke!
wir beschäftigen uns momentan mit der passenden Finanzierung unseres Vorhabens. Da wir dazu auch zu unserer Hausbank gehen werden, die aber längere Zinsbindungen als 10 Jahre nur mit Kombirenditen anbietet, wollte ich mich jetzt mal schlau machen, wie das denn genau abläuft.
Unabhängig von meiner Meinung über solche Konstrukte, bin ich dabei über Google mit der Suche "kombikredit sinnvoll" auf eine PDF gestoßen, welche auf der Seite svbo.de angeboten wird. Darf ja nicht verlinken glaube ich
Darin enthalten in der grünen Box "Ausflüchte der Bausparkassen" ist die Aussage, dass man bei einem normalen Bankdarlehen mit einer Zinsbindung von über 10 Jahren beliebig hohe Sondertilgungen machen darf. Mann müsse sie nur mindestens 6 Monate vorher ankündigen.
Bisher war mir nur das Sonderkündigungsrecht bekannt, welches mir 10 Jahre nach Abruf der Darlehenssumme erlaubt, den Kredit mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Aber Sondertilgungen?
Da bei uns in 10-15 Jahren höhere Beträge frei werden sollten (Schenkungen oder Erbschaften), die wir zwar nicht einplanen, könnten wir die so in unsere Tilgung einfließen lassen, selbst wenn es über die obligatorischen 5% drüber gehen soll.
Problem an der Sache, ich finde dazu sonst nichts, weiß darüber jemand näher Bescheid?
Danke!
R
readytorumble28.01.16 09:08Damit ist sicherlich das Sonderkündigungsrecht gemeint.
Du kannst also kündigen, dann eine neue Finanzierung abschließen. Und dadurch hast du indirekt eine Sondertilgungsmöglichkeit in beliebiger Höhe, da du ja nicht den kompletten, offenen Betrag neu finanzieren musst.
Du kannst also kündigen, dann eine neue Finanzierung abschließen. Und dadurch hast du indirekt eine Sondertilgungsmöglichkeit in beliebiger Höhe, da du ja nicht den kompletten, offenen Betrag neu finanzieren musst.
Ich zitiere mal aus dem Artikel (Finanztest 02/2014):
"Beliebig hohe Sondertilgungen sind bei Kombirenditen meist erst nach Zuteilung des Bausparvertrags in beispielsweise zehn Jahren möglich. Das ist nichts Besonderes: Wenn zehn Jahre vorüber sind, kann der Kunde auch bei einem Bankdarlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren beliebig hohe Sondertilgungen leisten. Er muss sie nur mit einer Frist von sechs Monaten vorher ankündigen."
Vermutlich eine unglückliche Formulierung ...
"Beliebig hohe Sondertilgungen sind bei Kombirenditen meist erst nach Zuteilung des Bausparvertrags in beispielsweise zehn Jahren möglich. Das ist nichts Besonderes: Wenn zehn Jahre vorüber sind, kann der Kunde auch bei einem Bankdarlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren beliebig hohe Sondertilgungen leisten. Er muss sie nur mit einer Frist von sechs Monaten vorher ankündigen."
Vermutlich eine unglückliche Formulierung ...
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