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ᐅ Beliebig hohe Sondertilgungen nach 10 Jahren gesetzlich möglich?


Erstellt am: 28.01.16 08:11

Voki128.01.16 09:35
§ 489 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
Bieber081528.01.16 21:55
Voki1 schrieb:
§ 489 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
Darin steht "Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen ...". Ich neige dazu, der Finanztest zuzustimmen, aufgrund des Wörtchens "teilweise". @Voki1?
lastdrop29.01.16 08:30
In der Tat, hatte ich so nie gesehen ...
Voki129.01.16 09:02
Ja, der Darlehensnehmer soll ja nicht zur vollständigen Rückzahlung verpflichtet sein, wenn er nur teilweise zurückführen kann. Er kann mithin z.B. 100.000 Euro tilgen, wenn eigentlich noch 200.000 Euro Darlehen vorhanden sind.

Wichtiger ist aber wohl, dass eine Neufinanzierung mit vielleicht erheblichen niedrigeren Zinsen vereinbart werden kann.
matte29.01.16 09:05
Also verstehe ich das richtig, dass es anscheinend doch möglich ist, nach 10 Jahren und 6 Monaten beliebig hohe Sondertilgungen machen zu können?
Ich sollte das nächste Woche bei unserem Termin mit Dr. Klein mal ansprechen. Finde diese Klausel durchaus interessant und Wichtig.
Dass in 10/15/20 Jahren der Zins immer noch bzw. wieder so ist, wie momentan, glaube ich persönlich nicht. Wodurch eine Neufinanzierung dann nicht das gelbe vom Ei wäre.
Musketier29.01.16 18:26
matte1987 schrieb:

Dass in 10/15/20 Jahren der Zins immer noch bzw. wieder so ist, wie momentan, glaube ich persönlich nicht. Wodurch eine Neufinanzierung dann nicht das gelbe vom Ei wäre.

Vor 10 Jahren dürften die meisten das gleiche gedacht haben, nachdem die Talsohle von 3,5% durchschritten war.

Ich bin mal gespannt, wann die ersten auf die Idee kommen auf 5 Jahre abzuschließen und in 5 Jahren mit verbessertem Beleihungswert die Anschlussfinanzierung zu machen. Im Nachhinein wäre das bei mir vermutlich die bessere Wahl gewesen. Leider weiß man das nicht vorher.
dr. kleindarlehensnehmerneufinanzierung